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Rechtliche Grundlagen und weitere Informationen

13.02.2014, 01:28

Dass auch Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen, regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in Paragraf 1601: "Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren", heißt es dort.

Allerdings muss der Nachwuchs nicht fürchten, sein gesamtes Kapital zu verlieren.

Je nach Einkommen und Vermögen werden die Sätze individuell berechnet.

Laut Bundesgerichtshof sind "angemessene selbst genutzte" Immobilien Teil der Altersvorsorge und dürfen bei der Festsetzung des Unterhalts für die Eltern nicht berücksichtigt werden. Zudem gibt es ein Schonvermögen, das nicht angetastet werden darf.

Hier gibt es weitere Hilfe:

Interessenverband Unterhalt und Familienrecht, Bezirksstelle Magdeburg, Mittelstr. 10/II, 39114 Magdeburg, Tel. 0391 9906566 oder magdeburg@isuv.de

www.stiftung-patientenschutz.de, info@stiftung-patientenschutz.de

www.wohnen-im-alter.de/seniorenratgeber-pflegefinanzierung-elternunterhalt.html