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Ab 2015 behalten Geldhäuser die Steuer gleich ein Was will die Bank mit der Kirchensteuer?

Ab Januar 2015 führen Banken und Sparkassen die Kirchensteuer direkt ab - so will es ein neues Gesetz. Doch wer das nicht möchte, sollte schon bald handeln.

Von Gudrun Oelze 25.03.2014, 01:21

Magdeburg l Was geht es die Sparkasse an, in welche Kirche ich gehe oder ob ich gar nicht gläubig bin, empören sich Leser, die dieser Tage Post von ihrem Geldinstitut erhielten. "Einbehalt von Kirchensteuer" steht in der Betreffzeile, und weiter, dass ab 1. Januar 2015 die Kirchensteuer von den Kreditinstituten automatisch einbehalten und an die Religionsgemeinschaften abgeführt werde. Dazu sei eine Abfrage der Religionszugehörigkeit aller Kunden erforderlich.

"Die Sparkasse fragt nicht aus Neugier, sondern aufgrund einer neuen Vorschrift", beschwichtigt Cosima Ningelgen vom Ostdeutschen Sparkassenverband. Die Sparkassen müssten per Kontoauszug informieren, dass sie ab 1.9. gemäß Einkommenssteuergesetz beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen werden, ob ihre Kunden kirchensteuerpflichtig sind oder nicht, erläutert sie und versichert, dass das Geldinstitut dabei nichts über die Konfession erfährt, sondern nur einen Schlüssel erhält, unter dem die Steuer des Kunden abzuführen ist, wenn dieser kirchensteuerpflichtig. Ist er es nicht, kommt eine "Null-Meldung". In den Kundeninformationen wird zudem mitgeteilt, dass sie beim Amt bis zum 30.6. Widerspruch gegen diese Abfrage einlegen können. Dann erhält die Sparkasse keine Kenntnis über die Kirchensteuerpflicht und kann auch keine Kirchensteuer parallel zur Abgeltungssteuer für den Kunden abführen. "Ein Widerspruch bei der Sparkasse ist aber nicht möglich", betont die Sprecherin des Ostdeutschen Sparkassenverbandes.

Die ziemlich unverständlichen Mitteilungen über den Einzug der Kirchensteuer in Briefen und auf Kontoauszügen führen zu großen Verunsicherungen, weiß Katja Schwaar von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Hintergrund ist die seit 2009 geltende Abgeltungssteuer, nach der jedem Anleger 25 Prozent der Kapitalerträge abgezogen werden, sofern sie die Sparer-Freibeträge überschreiten. Singles können 801 Euro Zinsen im Jahr steuerfrei behalten, Verheiratete 1602 Euro. Für darüber liegende Kapitalerträge kassiert der Fiskus Steuern (25 Prozent) und den Solizuschlag. Auch Kirchensteuer ist davon zu zahlen. Der jeweilige Kirchensteuersatz ist abhängig von Bundesland zu Bundesland verschieden und beträgt in Sachsen-Anhalt neun Prozent, informiert Verbraucherberaterin Schwaar. "Bisher konnten Kirchensteuerpflichtige wählen, ob der Abzug gleich von der Bank vorgenommen wird oder erst später mit der Steuererklärung. Ab kommendem Jahr entfällt dieses Wahlrecht zugunsten eines automatisierten Verfahrens", erklärt sie. Und genau darum geht es bei den Mitteilungen auf den Kontoauszügen "Die bekommt jeder - auch wer gar keiner Kirche angehört", so die Mitarbeiterin der Magdeburger Beratungsstelle. "Wer keiner Religionsgemeinschaft angehört, muss auch nichts unternehmen", stellt sie klar. Dann meldet das Bundeszentralamt einen Nullwert.

Wer aber kirchensteuerpflichtig ist und diesen direkten Abzug nicht möchte, kann bis zum 30. Juni 2014 der Datenweitergabe widersprechen. Dafür gibt es ein amtliches Formular. Diese "Erklärung zum Sperrvermerk" kann man auf www.formulare-bfinv.de herunterladen. Dann besteht aber die Pflicht, eine Einkommenssteuererklärung abzugeben und darüber die Kirchsteuer abzuführen, "um nicht in den Verdacht der Steuerhinterziehung zu geraten", betont Katja Schwaar und fügt hinzu: "Wer so geringe Kapitalerträge hat, dass er unterm Sparerpauschbetrag bleibt und daher keine Abgeltungssteuer zahlen muss, braucht auch keine Kirchensteuer abführen, so dass für die meisten Verbraucher hier gar kein Handlungsbedarf besteht."