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Mängel am Wagen Wenn Autohersteller ihre Fahrzeuge zurückrufen

09.04.2014, 01:20

Flensburg/Berlin (dpa) l Nachrichten aus Flensburg bedeuten für Autofahrer meist nichts Gutes: Oft bekommen Halter über die Behörden Bescheid, dass ein Verkehrsvergehen zu Punkten in der Verkehrssünderkartei geführt hat. Eine andere Variante: Halter erfahren, dass ihr Auto schnellstmöglich in die nächste Werkstatt soll. Anlass ist ein Rückruf wegen eines technischen Defekts, der zu Unfällen führen könne.

Die Behörde schaltet sich immer dann ein, wenn ihr Informationen über herstellerbedingte Mängel an Fahrzeugen bekannt werden, durch die Menschen in Gefahr geraten können.

Ist der Mangel am Fahrzeug schwerwiegend genug, sind Hersteller verpflichtet, einen Rückruf zu starten. Sperrt sich der Hersteller, kann das KBA einen Rückruf anordnen. Das KBA unterscheidet zwischen "überwachten Rückrufen" bei besonders gravierenden Mängeln und "Rückrufen", wenn per Definition "erhebliche Mängel" vorliegen.

Insgesamt lag die Zahl der Rückrufaktionen für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile laut KBA im vergangenen Jahr bei 180, gegenüber 2012 ein Anstieg um elf Prozent. Dabei wurden rund 770 000 Halter angeschrieben. Bei einer ernsten Gefährdung müssen die Halter sofort benachrichtigt werden. Gefahr ist zum Beispiel im Verzug, wenn ein Sicherheitsproblem plötzlich und unvorhersehbar auftritt. Das kann im schlimmsten Fall der drohende Ausfall von Bremse oder Lenkung sein. Reparaturen im Zusammenhang mit einem Rückruf bedeuten für die Halter zwar einen Zeitaufwand, Kosten entstehen ihnen in der Regel aber nicht. In den Fahrzeugpapieren werden die Reparaturen übrigens nicht vermerkt. Deshalb sollten Kunden auf einem Werkstattbeleg als Nachweis bestehen.

Halter sind stets gut beraten, einen Rückruf zu befolgen. "Wenn der Autofahrer ihn ignoriert, droht ihm nicht nur eventuell ein Unfall, sondern auch der Verlust von Schadenersatzansprüchen", sagt Rechtsanwältin Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Der Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin fügt hinzu, dass Haltern zwar nicht vorgeschrieben ist, auf einen Rückruf zu reagieren, aber eine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern besteht. In Bezug auf einen nicht weiter beachteten Rückruf bedeute dies: Der Halter haftet unter Umständen.

Als häufigste im Auto von Rückrufen betroffene Bereiche nennt das Center of Automotive Management Elektronik, Sicherheitssysteme und Antriebsstrang.