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Zweirad-Sicherheit Streit um den Fahrradhelm

03.06.2014, 01:28

Glücksburg/Karlsruhe (dpa) l Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 17. Juni den "Fahrradhelm-Streit" von Glücksburg. Einer Radfahrerin war vor einem Jahr vom Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig eine Mitschuld von 20 Prozent an einem Unfall zugesprochen worden, den eine Autofahrerin verursacht hatte. Obwohl es in Deutschland keine Helmpflicht für Radfahrer gibt, ging das OLG davon aus, "dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird, soweit er sich in den öffentlichen Straßenverkehr mit dem dargestellten besonderen Verletzungsrisiko begibt".

Eine Helmpflicht durch die Hintertür - so empfanden es viele Kritiker wie der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC). Der Club unterstützt und berät die Glücksburger Fahrradfahrerin, die gegen das Urteil Revision beim BGH eingelegt hat.

Die Physiotherapeutin aus dem Ort an der Flensburger Förde war 2011 auf dem Rad unterwegs zur Arbeit, als sich direkt vor ihr die Tür eines verbotswidrig parkenden Autos öffnete. Die Frau, damals Ende 50, schlug mit dem Kopf auf den Asphalt, erlitt eine mehrfache Schädelfraktur und ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit Blutungen. Die Radfahrerin lag viele Monate im Krankenhaus, war lange krankgeschrieben. Bis heute kann sie nicht voll arbeiten. Auch riechen und schmecken kann sie nicht mehr.

In Karlsruhe wird nun der VI. Zivilsenat entscheiden, ob Radfahrer ohne Helm bei Unfällen eine Mitschuld tragen, auch wenn es keine gesetzliche Helmpflicht gibt. Der ADFC sieht im Fall einer solchen Entscheidung weitreichende Konsequenzen: Dann könne man dies auch auf andere Bereiche übertragen. Wenn ein Fußgänger im Sturm ohne Helm von einem Ast getroffen wird - was dann? Der ADFC erwartet denn auch, dass der BGH der Klägerin Recht gibt.