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Gesetze Das ändert sich zum 1. Juli

01.07.2014, 01:31

Magdeburg (dpa/vs) | Zum heutigen 1. Juli tritt das Rentenpaket der Bundesregierung tritt in Kraft. Zudem wird Telefonieren im Ausland billiger und Warnwesten werden Pflicht. Die wesentlichen Änderungen im Überblick.

RENTENERHÖHUNG

Für die gut 20,5 Millionen Rentner gibt es zum 1. Juli mehr Geld. Im Osten beträgt die Anhebung 2,53 Prozent, im Westen 1,67 Prozent. Bei einer Monatsrente von 800 Euro führt das zu einem Aufschlag von brutto 20,24 Euro im Osten und 13,36 Euro im Westen. Trotz einer schrittweisen Angleichung ist ein Rentenpunkt Ost mit 26,39 Euro für ein Jahr mit Durchschnittsverdienst künftig immer noch 7,8 Prozent weniger wert als ein Rentenpunkt West mit 28,61 Euro (Infokasten).

RENTE AB 63

Wer 63 Jahre oder älter ist, bislang noch keine Altersrente bekommt und mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann vom 1. Juli an die Altersrente abschlagsfrei erhalten. Phasen von Arbeitslosigkeit sollen mit angerechnet werden, ebenso Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen und Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld.

Für ab 1953 geborene Versicherte wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise wieder auf 65 Jahre angehoben. Für alle 1964 oder später Geborenen liegt die Altersgrenze wieder wie bislang bei 65 Jahren.

MÜTTERRENTE

Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, sollen Kindererziehungszeiten in der Rente besser honoriert bekommen. Pro Kind ab 1. Juli 2014 brutto knapp 28 Euro monatlich mehr im Westen, gut 26 Euro mehr im Osten. Dies ist eine Verdoppelung des bisher bezahlten Zuschlags. Frauen mit jüngeren Kindern sind bei der Mütterrente aber immer noch besser gestellt.

ERWERBSMINDERUNG

Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, soll brutto bis zu 40 Euro mehr Rente bekommen. Die Betroffenen werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 - und damit zwei Jahre länger als bisher - in die Rentenkasse eingezahlt hätten.

REHA-LEISTUNGEN

Zur Vermeidung von Frühverrentungen sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen dynamisiert werden.

HANDY-NUTZUNG

Sie wird im EU-Ausland erneut günstiger. Abgehende Anrufe dürfen noch 19 Cent statt bisher 24 Cent pro Minute kosten. Bei ankommenden Anrufen dürfen pro Minute höchstens 5 statt vorher 7 Cent berechnet werden. Der Preis für eine SMS sinkt von 8 Cent auf 6 Cent. Günstiger wird auch die Nutzung von Datentarifen.

AUTOFAHRER

Auch in Pkws müssen sie künftig eine Warnweste dabei haben, mit der sie bei Pannen oder Unfällen besser zu erkennen sind. "Warnwesten können Leben retten", sagt Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Fehlt eine rote, gelbe oder orangefarbene Weste im Fahrzeug, drohen 15 Euro Geldbuße. Vorgeschrieben wird nun wie schon bei gewerblichen Fahrzeugen eine "Mitführpflicht" - aber es gibt keine Pflicht zum Tragen der Weste.

VERBRAUCHERINSOLVENZ

Überschuldete Verbraucher haben bereits nach drei statt sechs Jahren die Möglichkeit für einen Neustart, indem ihnen die Restschuld erlassen wird. Voraussetzung: Sie bezahlen in dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen sowie die Gerichtskosten und den Insolvenzverwalter. Nach fünf Jahren kann das Verfahren um ein Jahr verkürzt werden, wenn der Betroffene in der Zeit Kosten für Gericht und Insolvenzverwalter decken kann.