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Schadstoffe in der Wohnung

10.07.2014, 01:20

Eine Leserin aus Magdeburg fragt: Was kann ich tun, damit mein Vermieter endlich etwas gegen die Schadstoffe in meiner Wohnung tut? Dort wurden Naphtalin, Toluol und verschiedene sogenannte Naturholzterpene gemessen.

Aufgrund des gesundheitsgefährdenden Zustandes sollten Sie sich vorübergehend einen Ersatzwohnraum suchen, etwa ein möbliertes Appartement oder ein Hotelzimmer. Die damit verbundenen Kosten hat der Vermieter zu zahlen. Ohne Angst vor den schädlichen Ausdünstungen kann dann die Mangelbeseitigungsklage geführt werden, die sich oft über mehrere Monate zieht. Dem Vermieter sollte diese Konsequenz schriftlich aufgezeigt und eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Denn im Ergebnis würde dieser Weg für den Vermieter einen Schaden von mehreren tausend Euro bedeuten. Am Ende müsste er dann doch das machen, was er jetzt freiwillig machen sollte: Nämlich die ordnungsgemäße Mangelbeseitigung. Eine Klageandrohung wirkt da manchmal Wunder. Solange die Gerüche bzw. Ausdünstungen vorhanden sind, können Sie die Gesamtmiete (also Grundmiete und Betriebskostenvorauszahlung) mindern. Da hier der Anhaltspunkt dafür besteht, dass der derzeitige Zustand gesundheitsgefährdend ist, ist die Wohnung unbewohnbar. Damit ist eine Minderungsquote von 100 Prozent zulässig.