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Firmenwagen Dienstauto muss versteuert werden

12.08.2014, 01:20

Statt ein eigenes Auto zu unterhalten, bekommt mancher vom Chef eins gestellt: Für viele ist das eine feine Sache. Doch damit stellen sich neue Fragen. Zum Beispiel: Wer haftet, wenn der Partner es kaputtfährt? Und wann müssen Mitarbeiter es abgeben?

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf einen Dienstwagen?
Grundsätzlich können Mitarbeiter einen Dienstwagen nur verlangen, wenn das im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung so festgelegt ist, sagt Nathalie Oberthür. Sie ist Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Steht dort nichts, gibt es noch eine andere Möglichkeit. Bekommen alle Mitarbeiter ab einer bestimmten Position einen Dienstwagen und nur einer wird ausgeschlossen, ist das eine unzulässige Ungleichbehandlung. Sie müssen Arbeitnehmer nicht hinnehmen.

Wer fährt überhaupt einen Dienstwagen?
Wer es auf ein Auto von der Firma anlegt, sollte in die Bau-, Pharma- oder Konsumgüterbranche gehen. Dort sind Dienstautos am weitesten verbreitet, wie eine Untersuchung der Gehaltsdatenbank Personalmarkt zeigt. Kaum zu finden sind sie dagegen im Bereich Kultur und der öffentlichen Verwaltung. Die teuersten Dienstautos fahren Banker. Ihre Wagen haben im Schnitt einen Bruttolistenpreis von 45 086 Euro - Mitarbeiter von sozialen Einrichtungen sind in den günstigsten Autos unterwegs (26 459 Euro). Die beliebtesten Marken sind VW, Audi und BMW.

Darf die Familie des Arbeitnehmers den Dienstwagen nutzen?
Hier kommt es ebenfalls darauf an, was vereinbart wurde, erläutert Oberthür. Wurde nichts vereinbart, ist die Nutzung des Autos von Familienmitgliedern im Zweifel untersagt. Ähnlich ist es bei der Frage, ob der Mitarbeiter mit dem Dienstwagen privat unterwegs sein darf. Auch hier kommt es darauf an, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde.

Wer haftet für Schäden am Dienstwagen?
Ob Mitarbeiter für eine Delle am Auto oder einen Totalschaden etwas bezahlen müssen, kommt auf den Grad des Verschuldens an. In den meisten Fällen ist das Auto vollkaskoversichert, und die Versicherung des Arbeitgebers springt ein. Zu klären ist meist nur die Frage, ob Beschäftigte den Eigenanteil übernehmen müssen. In voller Höhe müssen sie das in der Regel nur, wenn sie das Auto vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt haben. Bei einem mittleren Verschulden übernehmen sie einen Teil - bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt ihn der Arbeitgeber. Für Privatfahrten kann allerdings die volle Haftung des Mitarbeiters vereinbart werden.

Wann müssen Mitarbeiter den Dienstwagen abgeben?
Grundsätzlich sind Berufstätige zur Rückgabe des Autos an dem Tag verpflichtet, an dem ihr Arbeitsverhältnis endet, erklärt Oberthür. Auch hier lohnt ein Blick in den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung. Häufig sind Beschäftigte bei vorheriger Freistellung zur Rückgabe schon mit Beginn der Freistellung verpflichtet. Ansonsten gilt: Im Urlaub dürfen Arbeitnehmer den Dienstwagen behalten, in der Elternzeit müssen sie ihn hingegen zurückgeben. In dieser Zeit haben sie keinen Vergütungsanspruch, erklärt Oberthür. Da der Dienstwagen Teil der Vergütung ist, müssen sie ihn zurückgeben. Im Mutterschutz dürfen Arbeitnehmer den Dienstwagen behalten.

Können Beschäftigte mit Zuzahlung einen anderen Dienstwagen nehmen?
Das ist Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber, sagt Oberthür. Grundsätzlich stehen dem keine Bedenken entgegen - allerdings wird es in vielen Firmen vermutlich nicht gern gesehen, wenn der Berufseinsteiger auf einmal den gleichen Kombi fährt wie ein Mitarbeiter auf der mittleren Managementebene.

Was müssen Beschäftigte beim Thema Steuer beachten?
Beschäftigte müssen einen Dienstwagen versteuern, wenn sie ihn privat nutzen. Das Auto zählt dann als geldwerter Vorteil, für den Einkommensteuer fällig wird, erklärt Uwe Rauhöft. Er ist Geschäftsführer des Neuen Verbands der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Die Höhe des geldwerten Vorteils kann auf zwei Arten berechnet werden: Entweder wird eine Pauschale angenommen. Diese berechnet sich nach dem Bruttolistenpreis des Autos. Davon wird ein Prozent genommen pro Monat. Ein Beispiel: Wer ein Auto fährt, das einen Listenpreis von 40 000 Euro hat, muss 400 Euro pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern. Ein weiterer Betrag kommt hinzu für die Nutzung des Fahrzeugs für den Weg zum Betrieb.

Können Mitarbeiter statt eines Autos ein Dienstfahrrad verlangen?
Arbeitsrechtlich spricht nichts dagegen, solange der Arbeitgeber einverstanden ist, sagt Oberthür. Bei der Steuer ist zu beachten, dass Arbeitnehmer auch hier wieder einen geldwerten Vorteil versteuern müssen. Dieser berechnet sich nach dem Preis für das Fahrrad, den der Hersteller empfohlen hat. Kostet ein Fahrrad zum Beispiel 1000 Euro, müssen Arbeitnehmer 10 Euro pro Monat als geldwerten Vorteil versteuern.