1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wenn der Vermieter einen vor die Tür setzt

Eigenbedarf Wenn der Vermieter einen vor die Tür setzt

22.08.2014, 01:20

Magdeburg (vs) l Je stärker die Mieten steigen, desto attraktiver ist es für Vermieter, wegen Eigenbedarfs zu kündigen. Die Fälle nehmen zu. In der aktuellen Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest erläutert die Stiftung Warentest, was passieren kann. Mieter haben oft kaum eine Chance.

Ein Fall, den das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr entschieden hat, zeigt die Richtung: Mehr als 25 Jahre lebte Doreen Welke in ihrer Zweizimmerwohnung in Berlin. Plötzlich kam die Kündigung. Ihr Vermieter wohnte mit seiner Familie in Hannover, hatte aber in Berlin eine Tochter aus einer früheren Beziehung. Die wollte der Chefarzt regelmäßig sehen, gern in einer häuslichen Umgebung statt in einem Hotel. Welke wehrte sich vor Gericht - und verlor (Az. 1 BvR 2851/13). Das Urteil überrascht. Dass Gerichte Mieter aus ihrer Wohnung reißen, obwohl der Eigentümer sie nur zeitweise nutzen will, war bisher nicht selbstverständlich. Eigenbedarfskündigungen nehmen zu, stellt Ulrich Ropertz vom Mieterbund fest und warnt: "Je mehr die Gerichte diesen Kündigungsweg ausweiten, desto leichter fällt es Investoren aus dem In- und Ausland, Mieter aus ihren Wohnungen zu werfen."

Mieterschützer sind besorgt, weil Vermieter Eigenbedarf leicht vortäuschen können. Da will sich ein Ehepaar trennen und einer der Partner in die Wohnung einziehen. Sobald der Mieter draußen ist, haben die beiden sich versöhnt, die Wohnung wird teuer neu vermietet. Wie oft Eigenbedarf nur vorgetäuscht wird, darüber gibt es keine Statistiken. Wenn so etwas auffliegt, können Mieter Schadenersatz fordern.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist einfach, denn der Vermieter muss nur "vernünftige, nachvollziehbare Gründe" nennen: Seine Wohnung wird zu klein, er will ein Arbeitszimmer, ein Gästezimmer oder mit einem Partner zusammenziehen.

Der Vermieter kann auch für enge Angehörige Eigenbedarf anmelden. Dazu zählen getrennt lebende Ehepartner, Großeltern, Schwiegereltern, Enkel. Auch für Nichten, Neffen, Onkel, Tanten, Schwäger und Cousins kann das gelten, wenn eine enge Verbundenheit besteht. Selbst für Haushaltshilfen oder eine Pflegeperson kann der Vermieter Eigenbedarf geltend machen, damit sie in der Nähe wohnen oder sogar im selben Haus. Auch wer ein vermietetes Objekt kauft, weil es viel billiger ist als ein freies, darf Eigenbedarf anmelden. Das Justizministerium nennt dies in einer Broschüre sogar als Beispiel: "Frau und Herr Müller, die mit Kind eine Drei-Zimmer-Wohnung zur Miete bewohnen, kaufen ein vermietetes Haus mit fünf Zimmern. Müllers möchten einziehen; nur deshalb haben sie das Haus gekauft. Am Eigenbedarf ist nicht zu rütteln."

Finanztest-Tipps:

Vermieter: Nennen Sie für die Kündigung wegen Eigenbedarfs konkrete Gründe. Der Mieter hat Anspruch auf diese Informationen, um die Erfolgschance eines Widerspruchs einzuschätzen.

Mieter: Prüfen Sie, ob die Kündigungsgründe des Vermieters stichhaltig sind. Sie haben bis zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist Zeit zu widersprechen. Das hat Erfolg, wenn die Kündigung eine besondere Härte darstellt: bei Krankheit, hohem Alter, langer Mietzeit, Schwangerschaft oder wenn Sie gerade im Prüfungsstress stecken. Auch wenn Wohnungsnot herrscht und Ersatz nicht zu finden ist, kann das ein Grund sein. Eventuell kann der Vermieter Ersatzwohnungen anbieten.