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Volksstimme-Telefonforum Durch Vollmacht den Betreuer verhindern

Das Interesse an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung ist groß. Beim
Volksstimme-Telefonforum mit Notaren der Notarkammer Sachsen-Anhalt am
Dienstag standen die Telefone nicht still.

01.10.2014, 01:11

Magdeburg | Hier eine Auswahl der Fragen:

Wie kann ich verhindern, dass ein gerichtlicher Betreuer bestellt wird? Ich möchte nicht, dass eine fremde Person für mich handelt.
Tritt eigene Handlungsunfähigkeit ein, kann grundsätzlich niemand automatisch für Sie handeln. Das deutsche Recht sieht weder für Ehegatten noch für Kinder oder sonstige Verwandte eine gesetzliche Vertretungsmacht vor. Das bedeutet, dass in diesem Fall grundsätzlich ein gerichtliches Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss. Das ist kostenpflichtig. Mit einer Vorsorgevollmacht kann die Anordnung einer Betreuung vermieden und eine Vertrauensperson in die Lage versetzt werden, für den Hilfebedürftigen zu handeln.

Ich habe Vordrucke für Vollmachten in Büchern und im Internet gefunden. Ist es egal, welche ich verwende?
Es ist Vorsicht geboten. Banken akzeptieren solche Vorlagen ohne notarielle Beurkundung meist nicht, denn die Bank kann nicht überprüfen, ob Sie zum Zeitpunkt der Unterschrift voll geschäftsfähig waren. Auf die Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen, die auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz hinterlegt sind, können Sie auf jeden Fall zurückgreifen. Wenn Sie sichergehen wollen, ist ein Gang zum Notar anzuraten. Denn dort kann die Geschäftsfähigkeit der Unterzeichnenden geklärt werden. Möchten Sie, dass der Bevollmächtigte auch über Ihre Grundstücke verfügen kann, muss die Vollmacht auf jeden Fall notariell beurkundet sein.

Ich habe keine Vertrauensperson für eine Vollmacht. Meine Nachbarin würde aber für mich tätig werden. Wie kann ich das regeln?
In diesem Fall wäre eine Betreuungsverfügung angeraten. Darin legen Sie fest, dass das Betreuungsgericht im Fall einer notwendigen Betreuung Ihre Nachbarin zur Betreuerin bestellen soll. Das Betreuungsgericht ist dann gehalten, zunächst zu prüfen, ob die in der Betreuungsverfügung genannte Person die Betreuung übernehmen kann. Die Tätigkeit des durch das Gericht bestellten Betreuers unterliegt der Kontrolle des Betreuungsgerichtes.

Ersetzt eine Vorsorgevollmacht die Patientenverfügung?
Nein, es handelt sich um zwei verschiedene Erklärungen. Mit der Patientenverfügung erklären Sie unter anderem Ihren Wunsch über den Abbruch oder die Unterlassung von medizinischen Behandlungen, wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren Willen zu äußern. Die beste Patientenverfügung nützt nichts, wenn es niemanden gibt, der sie durchsetzt. Daher sollte sie immer mit einer Vorsorgevollmacht kombiniert werden. Der darin benannte Bevollmächtigte übermittelt Ihren Willen den Ärzten und setzt ihn durch. In der Patientenverfügung können Sie auch Festlegungen zur Organspende treffen.

Was kann ich mit einer Vollmacht nicht erledigen?
In höchstpersönlichen Angelegenheiten kann man sich nicht vertreten lassen. Dazu gehören: die eigene Heirat, das Aufsetzen eines Testamentes und einer Patientenverfügung, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, der Abschluss eines Ehevertrages.

Was kostet es, wenn ich eine Vollmacht beim Notar mache?
Die Gebühren der Notare sind gesetzlich geregelt und bei jedem Notar gleich. Sie richten sich nach dem Vermögenswert. Für das Beurkunden einer Vollmacht oder Patientenverfügung fällt eine Mindestgebühr von 60 Euro zuzüglich Schreibauslagen und Mehrwertsteuer an. Die Kosten fallen nur einmal an. Eine Betreuung löst erhebliche Mehrkosten aus. Der Notar berät Sie und erstellt Ihnen eine Urkunde, mit der Sie umfassend handeln können. Zudem kann auch für den Fall, dass die Urkunde verloren ging und der Vollmachtgeber nicht mehr geschäftsfähig ist, vom Notar eine neue Ausfertigung erstellt werden. Diesen Vorteil bietet keine handschriftliche Vollmacht.

Mein Mann ist durch einen Schlaganfall zum Pflegefall geworden. Ich wurde durch das Gericht zu seiner Betreuerin bestellt. Für die Betreuung muss ich jährlich Geld an das Gericht zahlen, im Vorjahr waren es 54 Euro, in diesem Jahr schon über 200 Euro. Ist das rechtens?
Bei diesen Kosten handelt es sich um Bearbeitungsgebühren. Das Gericht muss die Betreuung Ihres Mannes führen und verwalten. Da Sie beim Gericht regelmäßig Rechenschaft über die Betreuung ablegen müssen, ist ein Mitarbeiter mit der Prüfung beschäftigt. Dass der Betrag in diesem Jahr wesentlich höher ist, hat mit der Gerichtskostenreform zu tun, da sind in vielen Fällen die Gebühren angehoben worden. Hätte Ihr Mann rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erstellt, wären diese Kosten nicht entstanden.

Meine Frau hatte einen Schlaganfall und ist geschäftsunfähig. Ich habe aber eine handschriftliche Vollmacht von ihr. Nun hat meine Frau eine Erbschaft gemacht, die allerdings überschuldet ist. Kann ich für meine Frau die Erbschaft ausschlagen?
Mit einer handschriftlichen Vollmacht ist eine Erbausschlagung nicht möglich, selbst wenn die Vollmacht Sie dazu bevollmächtigt. Das Gesetz erlaubt eine Erbausschlagung nur mit einer notariellen Vollmacht.

Wir haben bereits eine Vollmacht und Patientenverfügung. Für unsere Kinder ist das aber noch kein Thema. Ab wann sollte man diese Dokumente erstellen?
Die Praxis zeigt, dass sich sehr wohl auch immer mehr Jüngere und Menschen im mittleren Alter mit diesen Themen beschäftigen. Immerhin stehen diese Menschen sehr aktiv im Leben und können schnell in die Situation kommen, selbst nicht mehr zu handeln. Vollmachten kann jeder ab dem 18. Lebensjahr errichten.

Ich habe eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus abgeschlossen. Was kann der Bevollmächtigte nach meinem Tod damit alles regeln?
Eine solche Vollmacht ist in vielen Fällen sinnvoll, um zum Beispiel die Beerdigung und Nachlassangelegenheiten sofort zu erledigen. Allerdings ist zu beachten, dass der Bevollmächtigte nicht auch der Erbe sein muss. Dann ist der Bevollmächtigte den Erben gegenüber rechenschaftspflichtig. Die Erben können die Vollmacht widerrufen.