Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern Von Betriebsferien bis Resturlaub
Darf der Chef Arbeitnehmern vorschreiben, wann sie freie Tage nehmen?
Verfallen Urlaubstage am Ende des Jahres? Rund um das Thema Urlaub
stellen sich Arbeitnehmern viele Fragen. Hier kommen einige wichtige
Fakten im Überblick.
Köln (dpa) l Beim Thema Urlaub kommt keiner gerne zu kurz. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat am Dienstag entschieden, dass es zulässig ist, dass ältere Arbeitnehmer mehr Urlaubstage bekommen als jüngere. Rund um das Thema Urlaub stellen sich jedoch noch viele andere Fragen. Einige wichtige im Überblick:
Arbeitnehmer haben bei einer Sechs-Tage-Woche Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage pro Jahr - bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.
Der Arbeitnehmer darf die Urlaubstage nach seinen Wünschen festlegen. Allerdings hat das letzte Entscheidungsrecht der Arbeitgeber, erläutert Oberthür. Er kann einen Urlaubsantrag aber nicht willkürlich ablehnen. Entscheidend ist, ob es betriebliche Gründe oder Wünsche anderer Mitarbeiter gibt, die dem Antrag entgegenstehen. Einmal pro Jahr muss der Arbeitgeber es Mitarbeitern ermöglichen, dass sie zwei Wochen am Stück Urlaub nehmen (Paragraf 7, Absatz 2, Satz 2, Bundesurlaubsgesetz).
Grundsätzlich nicht. Es sei denn, der Arbeitnehmer konnte aus betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht alle Urlaubstage verbrauchen. Dann muss er diese Tage in den ersten drei Monaten des Folgejahres nehmen. Ausnahmen gibt es jedoch, wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer länger krank war. In dem Fall kann er die Tage länger mitnehmen.
Lehnt der Arbeitgeber den Antrag aus nicht berechtigten Gründen ab, dürfen Beschäftigte ihre freien Tage mit ins nächste Jahr nehmen und er verfällt nicht im März.
Hat der Chef den Urlaubsantrag unterzeichnet, ist die Vereinbarung verbindlich. Diese Genehmigung darf der Arbeitgeber nicht zurücknehmen - noch nicht einmal in Notfällen.
Ja. Arbeitnehmer müssen ihren Urlaub dann für angeordnete Betriebsferien verwenden.
Wer seine Erkrankung dem Arbeitgeber meldet, muss keine Urlaubstage opfern. Er kann die Tage später erneut nehmen (Paragraf 9, Bundesurlaubsgesetz). Dahinter steckt der Gedanke, dass Urlaub der Erholung dienen soll. Das ist aber nicht möglich, wenn jemand krank ist. Mitarbeiter müssen ihrem Arbeitgeber die Erkrankung jedoch unverzüglich mitteilen - der kann vom ersten Tag an eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt verlangen.