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Erbrecht Berliner Testament gilt nicht bei Freundin

29.10.2014, 01:10

Beim Thema Erbrecht liefen die Hörer heiß zum Volksstimme-Telefonforum. Die Anrufer stellten viele Fragen zu Testamenten, Pflichtteilen, Erbscheinen und Steuerfreibeträgen.

Ich habe einen Freund, wir wollen uns erbrechtlich bedenken. Können wir ein Berliner Testament errichten?
Ein Berliner Testament ist nur Eheleuten und Partnern einer eingetragenen (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft vorbehalten. Ein solches Testament wäre zwischen nicht verheirateten Personen unwirksam. Sie können jeder ein Einzeltestament errichten, in dem Sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen. Allerdings kann ein solches Testament jederzeit ohne Wissen des anderen geändert werden. Hier hilft ein Erbvertrag. Damit können Sie erreichen, dass beide an den gemeinsamen Willen gebunden sind und dieser nicht ohne Zustimmung des anderen geändert oder aufgehoben werden kann. Ein Erbvertrag muss zur Wirksamkeit beim Notar beurkundet werden.

Ich habe ein größeres Guthaben auf dem Sparbuch, welches ich meinen Kindern vererben will. Mit welchen Erbschaftsteuern müssen die Kinder rechnen?
Die Erbschaftsteuerfreibeträge für Kinder sind sehr hoch. Jedes Kind hat alle 10 Jahre einen Steuerfreibetrag in Höhe von 400.000 Euro. Erst wenn dieser Freibetrag überschritten wird, fallen Steuern an.

Meine Lebenspartnerin und ich sind beide über 70 Jahre alt und wollen nicht mehr heiraten. Im Falle meines Todes hätte meine Partnerin keine gesetzlichen Erbansprüche. Ich möchte ihr aber neben meinen Erben etwas zukommen lassen. Welche Möglichkeit haben wir?
In Ihrem Testament, in dem Sie Ihre Erben bestimmen, können Sie Ihre Partnerin mit einem Vermächtnis bedenken. Zu beachten wäre dann jedoch die Erbschaftsteuer, denn nicht verheiratete Partner haben nur einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Euro. Der übersteigende Betrag muss mit mindestens 30 Prozent versteuert werden.

Ich bin Witwe. Einer meiner Söhne hat mich enttäuscht. Kann ich unser Berliner Testament ändern?
Ein Berliner Testament kann vom überlebenden Ehegatten nur geändert werden, wenn das Testament dies ausdrücklich erlaubt. Enthält das Testament keine Änderungsklausel, ist der überlebende Ehegatte an den gemeinsamen Willen gebunden und kann es nicht mehr ändern.

Im Jahr 1999 hat mein Bruder das Haus meiner Eltern erhalten und ich habe einen Pflichtteilsverzicht beim Notar erklärt. Inzwischen haben sich die Umstände geändert, kann ich den Verzicht jetzt rückgängig machen?
Das ist nur möglich, wenn alle an der Übertragung des Grundstückes beteiligten Personen zustimmen und an der Aufhebung des Vetrages beim Notar mitwirken.

Unsere Erbengemeinschaft an einem Grundstück besteht aus meiner Mutti und uns drei Kindern. Wie komme ich aus der Erbengemeinschaft heraus, wenn ich einen Erlös erzielen will?
Sie können, wenn eine Einigung in der Erbengemeinschaft nicht möglich ist, auch mit einem Dritten einen Vertrag schließen, um Ihren Erbteil am gesamten Nachlass zu übertragen. Alle Miterben sind hier jedoch vorkaufsberechtigt, das heißt, die Gegenleistung dürfte auch erst fällig werden, wenn die Nichtausübung der Vorkaufsrechte geklärt ist. Empfehlenswert ist eine einvernehmliche Auflösung der Erbengemeinschaft durch notariellen Vertrag.

Mein Vater ist vor kurzem verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet. Ich habe viele Jahre keinen Kontakt zu ihm gehabt. Kann ich Pflichtteile geltend machen?
Hat Ihr Vater kein Testament hinterlassen, sind Sie möglichweise sogar Miterbe geworden, weil die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist. Nur wenn Sie in einem Testament des Vaters nicht bedacht und somit enterbt sind, steht Ihnen ein Pflichtteil als Mindesterbrecht zu. Dieser beträgt die Hälfte dessen, was Ihnen gesetzlich zugestanden hätte. Sowohl als Erbe als auch als Pflichtteilsberechtigter können Sie von der Ehefrau des Vaters Auskunft über den Nachlass verlangen.

Wie hoch ist der Pflichtteil und wo mache ich ihn geltend?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte dessen, was Ihnen nach dem Gesetz zugestanden hätte. Sind Sie zum Beispiel Erbe zu 1/2, so beträgt der Pflichtteil 1/4. Er ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren ab Kenntnis vom Erbfall bei den testamentarischen Erben geltend zu machen. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch und berechnet sich aus dem gesamten Nachlass des Verstorbenen zum Zeitpunkt seines Todes.

Was bedeutet Berliner Testament?
Das sogenannte Berliner Testament ist eine besondere Form des gemeinschaftlichen Testaments (Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner), bei dem sich die Erblasser zunächst gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, wer nach dem Ableben des Letztlebenden erben soll. Der Vorteil besteht darin, dass der Überlebende zunächst Alleinerbe wird. Ein entscheidender Nachteil ist jedoch, dass damit Pflichtteilsrechte ausgelöst werden können (insbesondere, wenn der Erstverstorbene Nachkommen hinterlassen hat). Oft sind die Kinder jedoch bereit, einen Pflichtteilsverzicht zu erklären. Dieser muss zur Wirksamkeit beim Notar beurkundet werden.

Mein Mann und ich hatten ein Berliner Testament. Er ist im Vorjahr verstorben, was mache ich mit dem Testament, denn es regelt ja auch meinen Erbfall?
Es gibt eine gesetzliche Pflicht zur Ablieferung des Testamentes beim zuständigen Nachlassgericht.

Wann brauche ich einen Erbschein?
Ein Erbschein ist zum Nachweis der Erbfolge erforderlich, wenn gesetzliche Erbfolge eingetreten ist oder nur ein handschriftliches Testament vorliegt. Bei einem notariellen Testament ist der Erbschein in der Regel entbehrlich. Zur Umschreibung des Grundbuches ist in jedem Fall ein Erbschein erforderlich. Ob ein Erbschein auch zur Auflösung eines Kontos bei der Bank vorgelegt werden muss, hängt davon ab, ob ein Vertrag zu Gunsten Dritter gemacht wurde. Dann reicht im Todesfall des Kontoinhabers die Vorlage der Sterbeurkunde bei der Bank.

Wer ist zuständig für die Erteilung eines Erbscheins?
Zuständig ist das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Erblassers. Den Antrag auf einen Erbschein kann aber auch jeder Notar aufnehmen.
Liegt kein Testament vor, ist gesetzliche Erbfolge eingetreten und es müssen zur Beantragung eines Erbscheins die entsprechenden Personenstandsurkunden vorgelegt werden (Eheurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde). Beruht die Erbfolge auf einem handschriftlichen Testament, genügt vorerst die Miteinreichung der Sterbeurkunde mit dem Antrag auf Erteilung des Erbscheins.