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Bei privaten Banken Zum 1. Januar sinkt Sicherung für Sparguthaben

15.11.2014, 01:07

Berlin/Düsseldorf (dpa) l Ab dem kommenden Jahr sinkt die Sicherungshöhe für Sparguthaben bei privaten Banken. Nach Angaben des Bundesverbandes deutscher Banken sind derzeit Anlegergelder bis zu 30 Prozent des haftenden Eigenkapitals einer Bank geschützt. Diese Sicherungsgrenze wird ab dem 1. Januar auf 20 Prozent abgesenkt. Bis 2025 soll sie schrittweise bis auf 8,75 Prozent fallen. Kunden von Sparkassen, den Volks- und Raiffeisenbanken und öffentlichen Banken sind von der Änderung nicht betroffen. Diese Institute haben eigene Sicherungssysteme, die bei einer Bankpleite einspringen.

Kunden müssten sich keine Sorgen um ihr Erspartes machen, erklärt Julia Topar vom Bankenverband. "Für die breite Masse der Sparer hat das keine Auswirkungen", sagt auch Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Durch die gesetzliche Einlagensicherung seien innerhalb der EU ohnehin 100000 Euro pro Kunde pro Bank geschützt, erklärt Feck. Erst danach greifen die Einlagen- und Sicherungssysteme der Geldinstitute. Nach Angaben des Bankenverbandes liegt der Schutz bei der kleinsten Mitgliedsbank nach der Absenkung der Sicherungsgrenze noch bei 1 Million Euro pro Kunde.

Geschützt durch die Einlagensicherung sind Kundengelder zum Beispiel auf Tagesgeldkonten. Aber auch Einlagen auf Festgeld- und Girokonten sowie Sparbücher seien gesichert. Kunden, die sich Sorgen machen, könnten ihr Guthaben so splitten, dass sie jeweils 100 000 Euro bei einem Institut nicht übersteigen.