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Das wird gezahlt

19.11.2014, 01:12

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten für künstliche Befruchtungen. Sie zahlen die Hälfte der Behandlungskosten der ersten drei Versuche.

Anspruch auf Kassenleistungen haben Versicherte ab 25 Jahren mit Trauschein. Frauen dürfen nicht das 40., Männer nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.

Das Land Sachsen-Anhalt fördert künstliche Befruchtung bei nichtverheirateten Paaren. Für die ersten drei Invitro-Fertilatisaion-Behandlungen werden 800 Euro gezahlt, für die Spermieninjektions-Behandlung 900 Euro. Hauptwohnsitz muss Sachsen-Anhalt sein.