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Bundesgerichtshof Vermieter muss für selbstverursachte Schäden von Mietern aufkommen

20.11.2014, 01:07

Karlsruhe (epd) l Wenn Mieter einen Schaden an ihrer Wohnung verursachen, muss der Vermieter diesen Mangel zwingend beheben. Das gilt selbst dann, wenn der Mieter ihn selbst verursacht hat, entschied am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Werde der Schaden nicht behoben, könne auch eine Mietminderung in Betracht kommen, betonten die Richter.

Im verhandelten Fall bekamen Mieter aus Euskirchen Recht. 2012 hatte deren damals zwölfjährige Tochter beim Kochen mit heißem Öl nicht aufgepasst und einen Wohnungsbrand verursacht.

Die Haftpflichtversicherung der Mieter wollte für den Schaden nicht aufkommen. Das sei Sache der Wohngebäudeversicherung des Vermieters, lautete deren Argument. Die Mieter forderten daraufhin von ihrem Vermieter die Beseitigung des Brandschadens. Bis dahin wollten sie die Miete mindern.

Mieter zahlt die Gebäudeversicherung

Der Vermieter wollte das aber nicht einsehen. Zum einen hätten die Mieter das Feuer schuldhaft verursacht. Außerdem fürchtete der Eigentümer steigende Kosten, denn wenn die Gebäudeversicherung für den Schaden aufkomme, führe das zu steigenden Versicherungskosten für alle Mietwohnungen.

Der BGH betonte nun, dass die Kosten für die Gebäudeversicherung auf die Mieter umgelegt werden. Der einzelne Mieter sei daher im Ergebnis so zu betrachten, "als hätte er die Versicherung selbst abgeschlossen". Er könne die Beseitigung der Brandschäden verlangen und auch bis dahin die Miete mindern.

Dass der Schaden von einem Kind der Familie verursacht worden ist, hat nach Angaben eines BGH-Anwalts für die Entscheidungen keine Rolle gespielt.