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Düsseldorfer Tabelle Selbstbehalt steigt auf 1080 Euro

05.12.2014, 01:22

Düsseldorf (dpa) l Wer nach einer Trennung Unterhalt zahlen muss, darf ab kommendem Jahr mehr Geld für sich behalten - die Trennungskinder gehen leer aus oder müssen sogar Einbußen hinnehmen. Mit der neuen "Düsseldorfer Tabelle" steigt ab Jahresbeginn 2015 der sogenannte Selbstbehalt für Erwerbstätige von 1000 auf 1080 Euro im Monat, teilte das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Donnerstag mit. "Viele Kinder bekommen dadurch weniger Unterhalt", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Soyka.

Obwohl die Sätze der Kinder unverändert bleiben, rutschen viele in eine niedrigere Unterhaltsgruppe. Wenn die Summe der Unterhaltsansprüche den Selbstbehalt des zahlenden Elternteils übersteigen würde, fällt für die Trennungskinder weniger Unterhalt ab.

Für Nicht-Erwerbstätige steigt der Selbstbehalt von 800 auf 880 Euro. Im Einzelfall ist der Selbstbehalt weiter nach oben steigerbar, etwa beim Nachweis, dass für den vorgesehenen Mietsatz keine Wohnung zu finden ist.

Die öffentlichen Kassen werden durch die Anhebung stärker belastet: Wenn das Existenzminimum der Kinder berührt ist, muss die Lücke von Jobcentern, Sozialämtern oder Unterhalts-Vorschusskasse ausgeglichen werden.

Die Anhebung des Selbstbehalts sei erforderlich, weil der Hartz-IV-Regelsatz zum Jahreswechsel angehoben wird, so das Gericht. Damit soll vermieden werden, dass Unterhaltspflichtige in den unteren Einkommensklassen zu Hartz-IV-Empfängern werden. Außerdem soll ihnen ein Arbeitsanreiz erhalten bleiben.

Die Unterhaltssätze der Kinder bleiben zunächst unverändert, weil sie sich am steuerlichen Kinderfreibetrag orientieren, der von der Bundesregierung im Gegensatz zum Hart-IV-Regelsatz nicht angepasst wurde. Das sei zweifellos "unschön", befanden die Familienrichter. Die Justiz habe aber keinen Spielraum, dies anders zu handhaben. Immerhin zeichne sich eine Anhebung des Kinderfreibetrages im Laufe des kommenden Jahres ab. In dem Fall werde auch die "Düsseldorfer Tabelle" erneut angepasst.

Nicht nur Trennungskinder sind von der neuen Tabelle betroffen, auch Ex-Partner und die Eltern eines Unterhaltspflichtigen, wenn etwa deren Pflegeheimkosten die Rente übersteigen: Bei den Unterhaltspflichten für die eigenen Eltern erhöht sich der Selbstbehalt zum Jahreswechsel von 1600 Euro auf 1800 Euro im Monat.

Die "Düsseldorfer Tabelle" wird in Abstimmung mit den übrigen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Sie regelt bundesweit die Unterhaltsansprüche abhängig vom Einkommen für Millionen Trennungskinder. In Deutschland gab es vor zwei Jahren knapp drei Millionen minderjährige Trennungskinder. Hinzu kommen die unterhaltsberechtigten volljährigen Kinder.