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Silvesterschäden Wer zahlt, wenn es brennt?

Feuerwerk ist toll, gäbe es nicht die eine oder andere üble Überraschung: Mal gehen die Gardinen in Flammen auf, mal bleiben nach einem lauten Knall die Ohren taub. Die gute Nachricht: Für die meisten Schäden kommen Versicherungen auf.

19.12.2014, 01:19

Hamburg l (dpa) Silvester zählt zu den schadenträchtigsten Nächten des Jahres. Hauptauslöser sind häufig fehlgeleitete Böller. Im Fall des Falles springen Versicherungen ein. Zu den wichtigsten gehören die Haftpflicht- und die Hausratpolice. Die Wohngebäude- und die Unfallversicherung können ebenfalls nützlich sein:

Private Haftpflicht: Diese wichtige Police kommt generell für Fremdschäden auf. Zu Silvester passiert das schnell. Martin Oetzmann vom Bund der Versicherten (BdV) in Hemstedt-Ulzburg bei Hamburg beschreibt ein typisches Malheur: "Ich bin zu Gast bei Freunden, zünde ein Tischfeuerwerk, und das Mobiliar geht in Flammen auf." Weitere Silvesterklassiker sind Löcher, die Wunderkerzen in anderer Leute Kleidung brennen, oder Knallkörper, die in der Nachbarschaft geparkte Autos beschädigen. Solche Missgeschicke deckt die Haftpflicht genauso ab wie von verirrten Böllern zerdepperte Fensterscheiben im Haus nebenan.

Bei Vorsätzlichkeit können Verursacher nicht unbedingt mit Versicherungsschutz rechnen. Steckt jemand eine Rakete in die Manteltasche eines Bekannten, dürfe er wohl kaum auf Hilfe von der Haftpflicht vertrauen, meint Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Sollte die Gesellschaft trotzdem zahlen, nimmt sie ihren Kunden höchstwahrscheinlich in Regress. Von Kindern ausgelöste Schäden regulieren die Assekuranzen unter den Voraussetzungen, die in der elterlichen Police verankert sind.

Hausratversicherung: Diese Versicherung leistet Wiedergutmachung für Verluste beim beweglichen Inventar. Darunter fallen Möbel, Handys, Bücher, Gardinen, Teppiche, Kleidung und Elektrogeräte, die zum Beispiel eine versehentlich in die Wohnung fliegende Rakete in Brand setzt. Zudem sind auf Balkon und Terrasse stehende Gegenstände wie Grills, Blumen und Mülleimer abgesichert. Auch Löschschäden werden anerkannt.

Die Gesellschaften gucken sich in der Regel gemeldete Silvester-Schäden genau an. Sie prüfen, ob der Versicherungsnehmer eventuell eine Mitschuld trägt und die Leistung deswegen gekürzt wird. Um solchen Ärger zu vermeiden, rät Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB), Fenster, Türen, Dachluken und Kellerfenster am Silvesterabend zu schließen. Darauf sollte besonders beim Feiern außer Haus geachtet werden. Denn offene oder gekippte Fenster in der leeren Wohnung stuft die Hausratversicherung speziell in dieser Nacht als fahrlässig ein.

Wohngebäudeversicherung: Diese Versicherung schützt Immobilienbesitzer vor Sachschäden, die explodierendes Feuerwerk anrichtet. Neben dem Haus an sich wird alle nicht bewegliche Habe ersetzt. Der Versicherungsvertrag gilt meistens auch für in Flammen aufgegangene oder beschädigte Gartenhütten und Garagen. Mieter sprechen bei Schäden an ihrem Balkon, an Fenstern, Türen und ähnlichem zuerst ihren Vermieter an. Er veranlasst die Reparatur und rechnet über seine Gebäudeversicherung ab. Den Beitrag für diese Versicherung tragen Mieter nach Angaben des Mieterbundes über ihre monatliche Umlagenzahlung mit.

Unfallversicherung: Zerfetzte Hände, abgerissene Finger, taube Ohren gehören zu den üblichen Silvester-Verletzungen. Die Krankenkasse übernimmt die akute Behandlung und die Heilkosten. Bei bleibenden Schäden können Verbraucher ihre private Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen. Die eine zahlt zum Beispiel Hilfsmittel, etwa Hörgeräte. Die andere empfehlen Experten wie Martin Oetzmann, um den Lebensunterhalt abzusichern, falls jemand infolge seines selbst verursachten Böllerunfalls nicht mehr arbeiten kann.

Für Missgeschicke zu Silvester gilt die gleiche Regel wie sonst auch: Schäden umgehend melden. Unabhängig davon, ob man selbst einen Schaden verursacht hat oder geschädigt wurde, sagt Oetzmann. Die Situation sollte sorgfältig dokumentiert werden. Gut geeignet sind Fotos und Rechnungen, die den Besitz der zerstörten Gegenstände belegen. Auf keinen Fall sollten Geschädigte in Eigenregie zur Soforthilfe greifen. Sinnvoll ist es, sich bei der Meldung des Schadens zu erkundigen, was wie gemacht werden darf.