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Die Rechtslage

21.01.2015, 01:07

Bis zum Ende des Jahres haben die Kommunen und Verbände in Sachsen-Anhalt noch Zeit, nachträglich Anschlussbeiträge von den Grundstücksbesitzern zu verlangen, den sogenannten Herstellungsbeitrag II. Je nach Grundstück können diese bis zu mehreren 10 000 Euro betragen.

Ab 2016 gilt eine zehnjährige Verjährungsfrist für solche Forderungen. Das hat das Bundesverfassungsgericht 2013 geurteilt.

Beratung bietet unter anderem der Eigentümerverband Haus Grund an: Landesverband Haus Grund Sachsen-Anhalt e. V., Steinigstr. 7, 39108 Magdeburg, Tel.: 0391 / 731 68 32, E-Mail hugsa@onlinehome.de.