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Grenzen zwischen Hilfe und illegaler Tätigkeit Helfen gegen Geld in der Grauzone

04.02.2015, 01:31

Wiesbaden (dpa) l Hilfe für den Nachbarn ist für viele Ehrensache. Doch der Einsatz kann schnell zu einem Problem werden. "Bekommt der Helfer Geld, kann seine Arbeit unter Umständen als Schwarzarbeit gelten", sagt Rechtsanwalt Reinhard Schütte.

l Grenzen sind fließend: Eine genaue Grenze, wo Schwarzarbeit anfängt, lässt sich nicht ziehen. "Die Grauzone ist groß", sagt Schütte, der auch Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Ist es etwa schon Schwarzarbeit, wenn die Tochter der Nachbarn auf die eigenen Kinder aufpasst? Was ist mit dem Maurer von nebenan, der beim Ausbau des Hauses hilft?

l Gewinnabsicht klären: Wer solche Fragen beantworten will, sollte sich laut Schütte zuerst grundsätzlich fragen: "Will ich Gewinn erzielen oder nicht?" Ein Beispiel: Mäht jemand auf dem Grundstück nebenan den Rasen, weil sein Nachbar ein gebrochenes Bein hat, ist das unproblematisch, auch wenn er dafür ein Trinkgeld bekommt. "Schwierig wird es, wenn er in der ganzen Nachbarschaft unterwegs ist und dafür von jedem Geld bekommt."

l Folgen können unangenehm sein: Wird die Hilfe vom Nachbarn oder Freunden dennoch regelmäßig gegen ein Entgelt in Anspruch genommen, sind die Folgen unangenehm: "Es müssten Steuern und Sozialabgaben nachgezahlt werden", sagte Schütte. Außerdem drohe ein Bußgeld.

l Um solche Probleme zu vermeiden, sollten Hilfsarbeiten nicht üppig bezahlt werden. Wer öfter Nachbarn einsetzt und sie auch dafür bezahlt, sollte die Beschäftigung offiziell bei der Minijob-Zentrale anmelden. "Dann kann man die Kosten auch steuerlich geltend machen."