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Überwachung: Was ist erlaubt, was verboten?

20.02.2015, 01:23

Die Überwachung von Mitarbeitern ist grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme liegt dann vor, wenn es einen konkreten Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung oder Straftat durch den Arbeitnehmer gibt. Wenn zum Beispiel immer wieder Geld in der Kasse fehlt, darf der Arbeitgeber heimlich filmen.

Das gilt allerdings nur, wenn kein anderes Mittel zur Aufklärung angewandt wird.

In einem solchen Ausnahmefall benötigt der Arbeitgeber allerdings die Zustimmung des Betriebsrates.

Unbedingt zu schützen ist die Intimsphäre der Mitarbeiter. Toiletten und Umkleideräume dürfen auf keinen Fall gefilmt werden.

Untersagt ist in jedem Fall eine Überwachung, die an Stalking grenzt. Das ist etwa der Fall, wenn Detektive den Arbeitnehmer verfolgen.

Verstößt der Arbeitgeber gegen das Überwachungsverbot, drohen ihm Bußgelder. Zudem können betroffene Mitarbeiter ein Schmerzensgeld einklagen. (dpa/we)