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Gerichtsentscheidung Rundfunkbeitrag verstößt nicht gegen Verfassung

14.03.2015, 01:23

Münster (dpa) l Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß: Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt und damit drei Berufungsklagen von Privatleuten zurückgewiesen. Die Kläger waren bereits an den Verwaltungsgerichten in Arnsberg und Köln gescheitert. Eine vierte Berufung wurde zurückgezogen.

Die Kläger sträuben sich nicht gegen die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, sondern gegen die seit 2013 geltende Regelung (Az.: 2 A 2423/14, 2 A 2311/14 und A 2422/14). Seitdem wird der Rundfunkbeitrag im Privatbereich an die eigene Wohnung gekoppelt. Ein Anwalt beklagte, dass sein Mandant keine Chance habe, dem Beitrag zu entgehen, auch wenn er Fernsehen oder Radio nachweislich nicht nutzen würde.

"Mein Mandant muss entweder auswandern oder obdachlos werden, erst dann muss er nicht mehr zahlen", beklagte der Anwalt in der mündlichen Verhandlung.

Das Gericht teilte diese Meinung nicht. Nach Auffassung des 2. Senats bleibe der Rundfunkbeitrag eine Gegenleistung für die individuelle Empfangsmöglichkeit öffentlich-rechtlichen Rundfunks. "Der Gesetzgeber darf annehmen, dass von der Rundfunkempfangsmöglichkeit üblicherweise in den gesetzlich bestimmten Raumeinheiten Wohnung und Betriebsstätten Gebrauch gemacht wird", schreibt das Gericht in der Urteilsbegründung. Besondere Härtefälle können sich von dem Beitrag befreien lassen. Das sind laut Gesetz zum Beispiel Sozialhilfeempfänger, Blinde, Taube oder Menschen mit einem hohen Behindertengrad (80 Prozent) können Antrag auf Ermäßigung auf ein Drittel stellen.