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Osterfeuer 100 Meter Abstand zur Straße sind Pflicht

26.03.2015, 01:16

Berlin (dpa) l Mindestens 100 Meter Abstand zu Straßen und 50 Meter zu Gebäuden und Bäumen muss ein Osterfeuer haben. Worauf Veranstalter, aber auch Privatpersonen, sonst noch achten müssen, erklärt der Deutsche Feuerwehrverband in Berlin:

Anmeldung: Osterfeuer werden von örtlichen Vereinen und Gruppen organisiert, Privatpersonen laden Freunde zum Osterfeuer in den Garten ein. Sie alle melden die Veranstaltung bei der zuständigen Behörde an. Das ist häufig das Ordnungsamt. So kommt es nicht zu Fehleinsätzen von Feuerwerken, die unter Umständen kostenpflichtig sind.

Brennmaterial: Erlaubt ist das Verbrennen von unbehandeltem Holz und trockenen Pflanzenresten. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen sind verboten. Das Abbrennen setzt Schadstoffe frei und schadet der Umwelt. Wer Haus- oder Sperrmüll verbrennt, begeht sogar eine Ordnungswidrigkeit. Vorsicht ist bei brennbaren Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger geboten. Wird zu viel Material auf einmal abgebrannt, fliegen Funken. Feuchtes Grünzeug entwickelt viel Rauch.

Tiere: Vögel, kleine Säugetiere und Insekten suchen Unterschlupf in dem Stapel aus Ästen und trockenem Holz. Daher sollte der Haufen erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet oder noch einmal neu aufgeschichtet werden. Das schreckt die Tiere auf und vertreibt sie.

Aufsicht: Offenes Feuer darf nie unbeaufsichtigt abbrennen, und der Veranstalter darf die Stelle nach dem Löschen erst verlassen, wenn sie komplett erkaltet ist. Gerade Kinder müssen im Auge behalten werden.

Notfall: Kleinere Verbrennungen werden 10 Minuten lang mit 10 bis 20 Grad warmem Wasser gekühlt. Großflächige Verbrennungen und Stellen, an denen Substanzen an der Haut festkleben, werden erst nur abgelöscht.

Eine längere Kühlung könnte hier Komplikationen zur Folge haben. Direkt den Notarzt unter 112 alarmieren. Für den Fall der Fälle sollte eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei sein.