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Streik in der Kita Was Eltern wissen müssen

07.05.2015, 01:23

Stuttgart (dpa) l Von Freitag an müssen sich Eltern auf unbefristete Streiks in kommunalen Kindertagesstätten einstellen. Ausnahmen gibt es in Köln, Dortmund und Düsseldorf. Dort beginnt der Streik erst ab Montag. Berufstätige Eltern stellt der Ausstand vor die Frage: Kann ich an diesen Tagen zu Hause bleiben? Was sie beachten müssen, zeigt dieser Überblick:

Dem Chef schnell Bescheid geben: Zeichnet sich ab, dass keine Oma, Nachbarin oder Freunde auf das Kind aufpassen können, sollten Arbeitnehmer ihren Vorgesetzten anrufen und erklären, warum sie nicht kommen können. Darauf weist der Arbeitsrechtler Andreas von Medem aus Stuttgart hin. In diesem Fall dürfen sie bei der Arbeit fehlen.

Arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen nicht: Können Eltern wegen streikender Erzieher nicht am Arbeitsplatz erscheinen, müssen sie nicht mit einer Kündigung oder Abmahnung rechnen. Vor allem bei kleinen Kindern ist es nicht realistisch, dass diese für einen ganzen Tag alleine zu Hause bleiben können.

Kind nicht einfach zur Arbeit mitbringen: Einfach mit dem Nachwuchs morgens am Schreibtisch aufzutauchen, ist keine gute Idee. In jedem Fall müssen Beschäftigte so etwas vorher mit ihrem Chef absprechen, rät Ulrich Kanders, Geschäftsführer und Arbeitsrechtler beim Essener Unternehmensverband (EUV). Eine Chance haben Angestellte in der Regel nur, wenn es einen Betriebskindergarten gibt, der zusätzliche Plätze anbietet - oder der Chef kulant ist.

Andere Optionen nutzen: Ausloten können Arbeitnehmer, ob sie sich für den Zeitraum des Streiks unbezahlt freistellen lassen können. Auch Heimarbeit oder der Abbau von Überstunden sind möglich. Anspruch auf eine Sonderbehandlung haben Arbeitnehmer dabei aber nicht. Es liegt im Ermessen des Arbeitgebers, ob er dem zustimmt oder nicht.