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AuszubildendeTeilzeitausbildung lässt mehr Zeit für die Familie

27.05.2015, 01:26

Berlin (dpa) l Arbeiten in Teilzeit - auch für Auszubildende ist das möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Erste Projekte für die Teilzeitberufsausbildung (TZBA) gab es bereits in den 1990er Jahren, seit 2005 ist sie im Berufsbildungsgesetz juristisch verankert. Was angehende Azubis darüber wissen müssen:

Wer kann die Ausbildungszeit verkürzen?
Gedacht ist die Ausbildung in Teilzeit vor allem für junge Eltern, heißt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Ihre Berufschancen sollen nicht darunter leiden, dass sie sich schon früh um ein Kind kümmern. Die Option, die Arbeitszeit zu verringern, haben außerdem Azubis, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen. Auch Menschen mit Behinderung können in der Ausbildung unter Umständen weniger Wochenstunden arbeiten. Im Gesetz ist die Rede vom "berechtigten Interesse" der Auszubildenden, das für die Verkürzung vorliegen muss.

Wie verändert die Teilzeit den Ausbildungsplan?
20 bis 30 Wochenstunden muss ein Azubi während einer Teilzeitausbildung arbeiten. Dafür gibt es zwei Varianten: Soll die Regeldauer der Ausbildung bleiben, fallen mindestens 25 Wochenstunden im Betrieb an. Wird die Ausbildungsdauer um maximal ein Jahr angehoben, reichen 20 Wochenstunden. Beides geht auch, wenn die Ausbildung schon begonnen wurde.

Allerdings: Die Schulzeiten bleiben in jedem Fall gleich. Wer in Teilzeit arbeitet, muss also genauso häufig in der Berufsschule pauken wie andere Azubis.

Was bedeutet das für die Bezahlung?
Weniger Arbeit bedeutet nicht zwingend weniger Geld. Der Betrieb könne die Bezahlung zwar anteilig der Ausbildungszeit anpassen, teilt die Bundesarbeitsagentur mit. In vielen Fällen werde aber eine ungekürzte Vergütung vereinbart. Gibt es weniger Geld, reicht das etwa bei alleinerziehenden Eltern allerdings oft nicht aus. Sie können dann zum Beispiel eine Ausbildungsbeihilfe beantragen. Die soll Kosten wie Kinderbetreuung abdecken, wenn das eigene Einkommen sowie das des Ehepartners und der Eltern nicht genügt.

Wie verbreitet ist das Modell?
Die Teilzeitausbildung gilt für alle Berufe, die sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule, also im dualen System, gelehrt werden - so steht es in einer Broschüre des Bundesbildungsministeriums. 2009 wurden 795 solcher Verträge geschlossen. Die Zahlen steigen seitdem kontinuierlich: 2011 waren es 1173 Verträge, 2012 bereits 1344, 2013 gab es 1638.