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AuszubildendeWenn das Lehrgeld nicht ausreicht

In vielen Ausbildungsberufen ist die Vergütung so knapp, dass Jugendliche nur schwer über die Runden kommen. Für sie ist wichtig zu wissen, dass sie an einigen Stellen Unterstützung bekommen. Ein Überblick über Zuverdienstmöglichkeiten und staatliche Hilfen.

27.05.2015, 01:33

Berlin (dpa) l Jeden Monat ein paar Hundert Euro auf das Konto: In der Ausbildung zum ersten Mal Geld zu verdienen, ist ein gutes Gefühl. Doch wer von zu Hause ausziehen muss, kommt mit der Vergütung kaum über die Runden. Ein Überblick, wie Jugendliche an etwas Extra-Geld kommen:

Nebenjob: Um etwas mehr Geld in der Tasche zu haben, scheint ein naheliegender Schritt, einen Nebenjob anzunehmen. Einige Betriebe bieten Azubis an, am Wochenende für sie etwa auf der Baustelle im Einsatz zu sein - gegen ein Entgelt. Doch Vorsicht: Hierbei sind enge Grenzen zu beachten, warnt Florian Haggenmiller. Er ist Abteilungsleiter Jugend und Jugendpolitik beim Deutschen Gewerkschaftsbund in Berlin. Wer unter 18 ist, darf laut Jugendschutzgesetz an maximal fünf Tagen in der Woche arbeiten. Der Sonnabend ist für sie deshalb für einen Nebenjob tabu.

Wer über 18 Jahre ist, kann das machen. Ist der Nebenjob nicht beim Ausbildungsbetrieb, sollten Lehrlinge aber auf jeden Fall Bescheid geben, um keinen Ärger zu riskieren. Verboten ist es, dem Arbeitgeber im Nebenjob Konkurrenz zu machen. Das gilt zum Beispiel, wenn jemand Maurer lernt - und am Wochenende in der Nachbarschaft gegen Geld diese Dienstleistung übernimmt.

Kindergeld: Auszubildenden, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht Kindergeld zu. Das sind in der Regel 184 Euro pro Monat - ab dem dritten Kind steigt es auf 190 Euro, dann auf 215 Euro. Wohnen Auszubildende nicht mehr zu Hause und die Eltern geben es nicht an den Nachwuchs weiter, können sie es sich direkt auszahlen lassen. Dafür müssen sie bei der Familienkasse der Arbeitsagentur einen Antrag stellen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): Müssen Jugendliche für die Ausbildung von zu Hause ausziehen und einen eigenen Haushalt gründen, können sie BAB bekommen. Maximal erhalten Schulabgänger 584 Euro, der Betrag berechnet sich unter anderem nach der finanziellen Situation der Eltern. Jugendliche können ihren Anspruch im Netz unter babrechner.arbeitsagentur.de errechnen. Das Geld müssen Jugendliche nicht zurückzahlen, erklärt Paul Ebsen von der Bundesarbeitsagentur in Nürnberg.

Wichtig ist, frühzeitig einen Antrag zu stellen - denn die Leistung wird nicht rückwirkend gezahlt. Stellen Auszubildende im November einen Antrag, bekommen sie frühestens ab November Geld. Das gilt selbst dann, wenn sie schon seit dem 15. September eine Ausbildung machen.

Wohngeld: Zusätzlich ist es theoretisch denkbar, Leistungen wie Wohngeld zu erhalten. Das gilt für den Fall, dass Vergütung und BAB zusammen nicht reichen, erläutert Ebsen. Das kommt in der Praxis in der Regel aber nur infrage, wenn jemand nicht nur sich selbst, sondern zusätzlich Kinder versorgen muss und deswegen einen erhöhten Bedarf hat.

Bafög: Wer eine klassische duale Ausbildung macht, hat keinen Anspruch auf Bafög. Doch wer an einer Berufsfachschule lernt, kann es beziehen, erklärt Alireza Khostevan, Rechtsberater bei der Arbeitnehmerkammer Bremen. Diese gibt es etwa für kaufmännische, handwerkliche Berufe, künstlerische, hauswirtschaftliche und sozialpflegerische Berufe. Die Schüler müssen das Geld nicht zurückzahlen.

Stipendium: Bei Stipendien denken viele erst einmal an Studenten. Doch vereinzelt gibt es auch Förderungen für Auszubildende. Häufig gelten sie allerdings nur für bestimmte Personengruppen - etwa Alleinerziehende. Es lohnt sich aber zu schauen, ob für einen selbst etwas dabei ist. Einen Überblick bieten die Datenbank enstipendienlotse.de oder mystipendium.de.

Bildungskredit: Auszubildende können schließlich prüfen, ob sie einen Anspruch auf einen Bildungskredit des Bildungsministeriums haben. Dieser wird ausschließlich volljährigen Auszubildenden gewährt. Sie können maximal 7200 Euro erhalten und müssen das Geld später mit einem vergleichsweise niedrigen Zinssatz zurückzahlen. 120 Euro sind monatlich fällig.

Ausbildungsvergütung nachverhandeln: Schließlich bleibt dem Auszubildenden die Möglichkeit, mit dem Chef über die Vergütung nachzuverhandeln, rät Khostevan von der Arbeitnehmerkammer. Sie ist - genau wie das Gehalt - nicht in Stein gemeißelt. Wenn der Arbeitgeber sehr zufrieden mit einem ist und die Lehre schon eine Zeit dauert: Warum nicht?