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Urteil zu Rail&Fly-Angeboten Reiseunternehmen haftet für Verspätungen

29.10.2010, 04:16

Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Kunden sogenannter Rail & Fly-Angebote gestärkt. Wenn Reisende mit einem solchen Kombi-Ticket aus Zug- und Flugkarte ihr Flugzeug verpassen, weil die Bahn Verspätung hatte, muss das Reiseunternehmen für die Zusatzkosten aufkommen. Das entschied der BGH gestern (Az.: Xa ZR 46/10).

Geklagt hat eine Frau gegen ihren Reiseveranstalter. Sie forderte, dass er die zusätzlichen Kosten übernimmt, die ihr wegen eines verpassten Fluges entstanden waren – für eine Bahnfahrt, eine Nacht im Hotel sowie die Mehrkosten für den Alternativflug und eine Fähre. Dies lehnte der Reiseveranstalter ab.

Schon Amts- und Landgericht in Frankfurt/Main hatten der Frau in den Vorinstanzen recht gegeben. Der Bahntransfer zum Flughafen gehört nach Ansicht des Landgerichts zum Pauschalangebot des Reiseveranstalters. Außerdem habe die Frau – gemäß der Hinweise des Reiseveranstalters – einen Zug ausgewählt, der planmäßig zwei Stunden vor Abflug am Flughafen sein sollte und damit rechtzeitig.

Ähnlich sah es auch der BGH. Der Vorsitzende Richter bemängelte die "Unklarheit" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters. Das Unternehmen vermittle mit seinem Angebot den Eindruck, dass es den Bahntransfer als eigene Leistung anbiete und damit auch für den Erfolg einstehen wolle.