1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Was ist bei Nachhilfeverträgen zu beachten?

Ende der Woche gibt es Halbjahreszeugnisse Was ist bei Nachhilfeverträgen zu beachten?

31.01.2011, 04:55

Düsseldorf ( rgm ). Die Halbjahreszeugnisse, die am Freitag in Sachsen-Anhalt vergeben werden, werden bei bei manchen Eltern die Alarmglocken schrillen lassen. Das Kind braucht Nachhilfe. Doch dabei ist einiges zu beachten. Nachhilfeverträge ( Unterrichtsverträge ) sind Dienstverträge, bei denen grundsätzlich nur vereinbart wird, dass bestimmte Lehrinhalte vermittelt werden. Es wird rechtlich keine Garantie gegeben werden, dass der Schüler etwa die Versetzung schafft.

Wurde ein Vertrag mit einer bestimmten Laufzeit geschlossen, ist das ordentliche Kündigungsrecht ausgeschlossen. Ansonsten gelten die Kündigungsfristen des Bundesgesetzbuchs, die sich daran orientieren, wie die Vergütung erfolgt. Erhält ein Nachhilfelehrer die Vergütung jeweils für den Tag des Unterrichts, so ist der Vertrag zum Ablauf des folgenden Tages kündbar. Ist die Vergütung nach Monaten bemessen, kann bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats gekündigt werden. Dies gilt allerdings nur, wenn keine Mindestlaufzeit vereinbart wurde. Die Kündigungsfrist versteckt sich dann in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Fristlos kann ein Vertrag gekündigt werden, wenn er nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, etwa die vereinbarte maximale Gruppengröße nicht eingehalten wird.

In manchen Verträgen gibt es eine Klausel, wonach in den Ferien, wenn auch die Nachhilfeschule geschlossen hat, die Vergütung weiter zu zahlen ist. Eine solche Klausel ist laut ARAG unwirksam.

Bevor ein langfristiger Vertrag geschlossen wird, sollte man ein paar Probestunden vereinbaren. Nur so kann der Schüler herausfinden, ob ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann, was für den Lernerfolg sehr wichtig ist.