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Volksstimme-Telefonforum Kasse zahlt bei Implantaten nur den üblichen Zuschuss

02.02.2011, 04:32

70 Anrufer erhielten gestern beim Volksstimme-Telefonforum Auskunft zu Zahn-Implantaten. An den Telefonen saßen Zahnarzt Ralph Buchholz, Zahntechniker-Obermeister Roland Unzeitig und Gudrun Lichte von der Techniker Krankenkasse. Lesen Sie hier eine Auswahl von Fragen und Antworten.

Frage: Was sind überhaupt Implantate?

Antwort: Implantate sind "künstliche Zahnwurzeln", die in der Regel aus Titan bestehen und in den Kieferknochen eingebracht (implantiert) werden. Auf ihnen können dann Einzelkronen, festsitzender oder festsitzend-herausnehmbarer Zahnersatz befestigt werden.

Frage: Ist ein Implantat immer möglich?

Antwort: Grundvoraussetzung für den Behandlungserfolg sind eine perfekte Mundhygiene und Plaquefreiheit besonders am Übergang zwischen Implantat und Zahnfleisch, um die Menge der Bakterien in diesem Bereich so gering wie möglich zu halten. Zusätzlich kommen anatomische Voraussetzungen hinzu: Wenn kaum noch Kieferknochen vorhanden ist, zum Beispiel durch eine stark fortgeschrittene Erkrankung des Zahnhalteapparates, ist ein Implantat ohne vorherige Maßnahmen des Knochenaufbaus nicht möglich. Zudem sollten keine schweren Grunderkrankungen vorliegen, wie zum Beispiel Bluterkrankungen (Leukämie) oder eine nicht eingestellte Zuckerkrankheit (Diabetes mellitus). Bei Jugendlichen wartet man in aller Regel den Abschluss der Wachstumsphase – meist mindestens die Vollendung des 18. Lebensjahres – ab, bevor Implantate eingegliedert werden.

Frage: Was sind die Vorteile eines Implantates?

Antwort: Wird ein fehlender Zahn durch ein Implantat und eine darauf befestigte Krone ersetzt, dann müssen die Nachbarzähne nicht beschliffen werden, wie dies bei einer konventionellen Brücke der Fall wäre. Vor allem wenn die Nachbarzähne gesund sind (gerade bei jungen Patienten, wenn unfallbedingt Einzelzähne verlorengegangen sind), wiegt dieser Vorteil schwer. Implantate können als Pfeiler für festsitzende Brücken benutzt werden, wo ansonsten nur herausnehmbarer Zahnersatz möglich wäre. Sie bieten dann ein sicheres Gefühl beim Sprechen sowie beim Abbeißen und Kauen. Die langfristige Erfolgsquote der Implantatversorgung ist im zurückliegenden Jahrzehnt deutlich gestiegen.

Frage: Was sind die Nachteile eines Implantates?

Antwort: Der Haupt-"Nachteil" sind sicher die Kosten. Die Implantate werden durch die gesetzlichen Krankenkassen nicht bezuschusst und müssen von den Patienten – von wenigen Ausnahmen abgesehen – vollständig privat bezahlt werden. Seit Einführung des Festzuschuss-Systems für Zahnersatz hat man jedoch einen Anspruch auf den üblichen Zuschuss zum Zahnersatz auf dem Implantat entsprechend dem zahnmedizinischen Befund – beim Einzelzahn-Implantat beispielsweise auf den Festzuschuss zu einer dreigliedrigen Brücke.

Aus medizinischer Sicht sind keine Nachteile zu nennen, abgesehen davon, dass die Implantat-Insertion natürlich ein operativer Eingriff ist, der in der Zeit des Ausheilens zu den üblichen Einschränkungen beim Essen und so weiter führt.

Eine Garantie, dass die Implantatversorgung erfolgreich ist, gibt es nicht; aber diese Garantie kann für keinen medizinischen Eingriff gegeben werden und ist deshalb kein "Nachteil", dem man dem Implantat zur Last legen kann.

Frage: Stimmt es, dass ich mein Implantat immer selbst bezahlen muss?

Antwort: Nein, die gesetzliche Krankenkasse darf die Kosten für Implantate einschließlich des implantatgetragenen oder -gestützten Zahnersatzes in bestimmten medizinisch begründeten Ausnahmefällen erstatten, wenn eine konventionelle prothetische Versorgung nicht möglich ist. Diese Ausnahmefälle sind gesetzlich festgelegt. Dazu gehören zum Beispiel eine dauerhaft extrem trockene Mundhöhle und größere Kiefer- oder Gesichtsschäden. Auch Patienten, bei denen mehr als die Hälfte der Zähne aus genetischen Gründen nicht angelegt ist oder die an Störungen der Muskeln in Mund und Gesicht leiden, werden die Kosten für ein Implantat in voller Höhe von der Krankenkasse übernommen.

Frage: Wenn bei mir kein Ausnahmefall vorliegt: Wie unterstützt mich die Krankenkasse dann finanziell?

Antwort: Ist die Kostenübernahme der Implantate durch die Krankenkasse nicht möglich, wird geprüft, ob Ihnen ein befundorientierter Festzuschuss gewährt werden kann. Ist dies der Fall, ist dieser so hoch wie der Festzuschuss für den Zahnersatz, den Sie bei der Regelversorgung für Ihren Zahnbefund erhalten würden.

Der Festzuschuss erhöht sich, wenn erkennbar ist, dass Sie Ihre Zähne pflegen und sich regelmäßig vom Zahnarzt untersuchen lassen. Als Nachweis dient das Bonusheft, das Sie in jeder Zahnarztpraxis erhalten.

Frage: Wie bekomme ich das Geld für die Behandlung von meiner Krankenkasse?

Antwort: Der Zahnarzt stellt Ihnen die Gesamtbehandlung als sogenannte "andersartige Versorgung" privat in Rechnung. Das gilt auch, wenn Sie eine Zusage für die volle Kostenübernahme der Gesamtbehandlung erhalten haben. Um Ihren Festzuschuss oder die vollen Kosten zu erhalten, reichen Sie bitte die Zahnarztrechnung im Original zusammen mit dem von der Krankenkasse bewilligten Heil- und Kostenplan bei Ihrer Krankenkasse ein. Die gewährten Kosten (beziehungsweise der Festzuschuss) werden Ihnen dann direkt erstattet.

Frage: Wie läuft die eigentliche Behandlung ab?

Antwort: Wenn Sie sich in Absprache mit Ihrem Zahnarzt für ein oder mehrere Implantate entschieden haben, müssen zunächst die übrigen Zähne, Zahnfleisch und Zahnbett in Ordnung gebracht werden, damit das Einheilen nicht gefährdet wird.

Im Anschluss erfolgt die eigentliche Implantation. Dazu bohrt der Zahnarzt oder Kieferchirurg unter Lokalanästhesie ein oder mehrere Löcher in den Kieferknochen, setzt oder schraubt das Implantat ein und näht die Schleimhaut über dem Implantat zu. Unmittelbar nach der Operation sind Schmerzen zu erwarten. Diese sind mit den Schmerzen beim Ziehen eines Weisheitszahns vergleichbar. Außerdem kann es zu Schwellungen und Blutergüssen kommen.

Nun wächst das Implantat ein und verbindet sich mit dem Kieferknochen. Das dauert im Allgemeinen im Unterkiefer etwa drei und im Oberkiefer etwa sechs Monate. In dieser kritischen Phase kann das Implantat auch verloren gehen, wenn sich die Wunde entzündet. Nach der Einheilphase wird der Zahnersatz auf das Implantat gesetzt.

Antwort: Was passiert, wenn bei mir Probleme mit dem Zahnersatz auftreten?

Frage: Sind Sie mit Ihrem Zahnersatz nicht zufrieden, sollte Ihr erster Ansprechpartner der Zahnarzt sein. Er wird mit Ihnen gemeinsam auf die Suche nach den Ursachen gehen und sie zu beseitigen versuchen. Das ist für Sie kostenfrei. Denn laut Gesetz muss der Zahnarzt zwei Jahre lang gewährleisten, dass der Zahnersatz funktionstüchtig ist. Er hat deshalb das Recht, aber auch die Pflicht, den Zahnersatz nachzubessern oder neu anzufertigen.

Passt der Zahnersatz trotz Nachbesserung nicht, kann die Krankenkasse ein Gutachten veranlassen. Der Gutachter bewertet, ob der Zahnersatz funktionstüchtig ist und gibt Empfehlungen zu Korrekturen oder, wenn nötig, auch Neuanfertigung.

Das Gutachterverfahren über die Krankenkasse ist in einigen Fällen aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Zum Beispiel dann, wenn Ihr Zahnersatz im Ausland angefertigt und eingesetzt wurde, da es sich dann nicht um einen Vertragsarzt handelt.

Frage: Zahlt meine Kasse auch Zahnersatz, den ich im Ausland einsetzen lasse?

Antwort: Für Zahnersatz, den Sie sich bei einem vorübergehenden Aufenthalt im europäischen Ausland anfertigen lassen, können Festzuschüsse von der Krankenkasse gewährt werden. Voraussetzungen: Der Zahnersatz ist nach deutschem Recht notwendig und die Krankenkasse hat die Behandlung bewilligt. Das gilt für fast alle Länder, in denen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte einsetzen können, und für die Schweiz.

Reichen Sie bitte vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan in deutscher Sprache ein. Warten Sie mit dem Behandlungsbeginn, bis Ihnen die Kostenzusage der Krankenkasse vorliegt. Nur dann können Sie sicher sein, welche Kosten insgesamt auf Sie zukommen.

In dem Kostenvoranschlag sollte der Zahnarzt auch die Leistungen aufführen, die über den reinen Zahnersatz hinausgehen, wie zum Beispiel notwendige Vorbehandlungen.

Entscheiden Sie sich für eine Behandlung im Ausland, legen Sie zunächst die gesamten Kosten aus. Dazu gehören die Ausgaben für den Zahnersatz und die zahnärztliche Behandlung. Ist die Behandlung abgeschlossen, reichen Sie alle Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse ein. Sie bekommen maximal den deutschen Festzuschuss, der anhand der Regelversorgung festgesetzt wird, abzüglich des Verwaltungskostenabschlags und abzüglich der Praxisgebühr erstattet.

Frage: Was ist an einer Behandlung im Ausland problematisch?

Antwort: Generell gilt: Lassen Sie Ihre Behandlung in Deutschland von einem Vertragsarzt vornehmen, unterliegt die Behandlung deutschem Recht, unter anderem auch dem Gewährleistungsanspruch. Bei einer Behandlung im Ausland müssen Sie selbst auf Qualität achten und sich um eventuelle Folgeprobleme kümmern. Ist der Zahnersatz zum Beispiel mangelhaft, müssen Sie Ihre Ansprüche gegenüber dem ausländischen Zahnarzt selbst geltend machen, meist am Sitz des Zahnarztes. Eine Unterstützung durch die Krankenkasse oder auch durch die Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer kann dann aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen.

Wenn der neue Zahnersatz nicht sofort korrekt sitzt, können Nachbehandlungen erforderlich sein. Sie sollten deshalb noch vor der Behandlung die folgenden Fragen klären:

m Gibt es eventuell Zahnärzte in Ihrer Nähe, die mit dem ausländischen Kollegen kooperieren?

m Gibt der Zahnarzt eine Garantie von mindestens zwei Jahren für seine Arbeit?

m Was passiert, wenn die Behandlung nicht den gewünschten Verlauf nimmt?

Frage: Wie stelle ich sicher, dass mein Zahnersatz aus dem Ausland eine gute Qualität hat?

Antwort: Ob Sie die Behandlung komplett im Ausland vornehmen lassen oder ob Ihnen ein deutscher Zahnarzt einen Zahnersatz aus dem Ausland einsetzen möchte: Achten Sie auf Qualität. Erkundigen Sie sich zum Beispiel nach einer sogenannten "Konformitätserklärung" des Zahntechniklabors für Zahnersatz, den Sie erhalten sollen. Darin werden die verwendeten Materialien sowie Name und Anschrift des Zahntechniklabors aufgelistet. Diese Informationen können später wichtig sein, etwa wenn Sie auf einen der Inhaltsstoffe eine Allergie entwickeln. Auch bei einem eventuellen Rechtsstreit kann dieses Papier Ihnen nützen.