1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Wer eine neue Stelle sucht, kann die Beratung nutzen

Volksstimme-Telefonforum Wer eine neue Stelle sucht, kann die Beratung nutzen

23.02.2011, 04:34

Wie man die Arbeitsstelle wechseln kann, ohne arbeitslos zu werden, erklärten gestern am Volksstimme-Telefon Arbeitsvermittlerin Kerstin Thurm von der Arbeitsagentur Magdeburg und Ilona Bunzel, Teamleiterin Arbeitsvermittlung bei der Arbeitsagentur Haldensleben. Anja Gildemeister notierte einige Fragen und Antworten.

Frage: Ich bin mit meiner derzeitigen Arbeitsstelle unzufrieden und strebe einen anderen Job an, für den ich mich aber noch qualifizieren müsste. Gibt es von der Arbeitsagentur Zuschüsse für eine Qualifizierung, die einen Stellenwechsel möglich macht?

Antwort: Das ist leider nicht möglich. Gefördert werden kann nur, wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist – zum Beispiel durch eine bevorstehende Kündigung – und wenn eine anderweitige Vermittlung ohne Qualifizierung nicht möglich ist.

Frage: Ich kann das Betriebsklima bei uns nicht mehr ertragen, bin deshalb schon länger krank geschrieben und würde gern eine andere Arbeitsstelle antreten. Wie gehe ich vor?

Antwort: Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen Arbeitsagentur arbeitssuchend und vereinbaren Sie einen Termin mit einem Arbeitsvermittler. Dabei können Sie ein Bewerberprofil in die Jobbörse unter www.arbeitsagentur.de stellen lassen und sich über Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt informieren.

Frage: Ich bin derzeit in Bayern angestellt, werde in einigen Monaten aus privaten Gründen nach Magdeburg umziehen und suche dort eine neue Stelle. Ist die Arbeitsagenur an meinem derzeitigen oder die an meinem zukünftigen Wohnort für mich zuständig?

Antwort: Sie können an Ihrem derzeitigen Wohnort zur Arbeitsagentur gehen, sich dort arbeitssuchend melden, sich beraten lassen und über die bundesweite Jobbörse der Arbeitsagentur nach Stellen in Magdeburg suchen. Die Arbeitsvermittler an Ihrem zukünftigen Wohnort haben aber sicherlich mehr Hintergrundwissen zu aktuellen Stellenangeboten, so dass ein Beratungstermin in Magdeburg auch empfehlenswert wäre.

Frage: In meinem Arbeitsvertrag ist für den Arbeitnehmer eine Kündigungsfrist von fünf Monaten vereinbart. Das macht es für mich fast unmöglich, eine neue Stelle zu finden.Was kann ich tun?

Antwort: Arbeitsrechtliche Fragen sind privatrechtlicher Natur, deshalb ist eine Beratung durch die Arbeitsagentur nicht möglich. Lassen Sie vom Betriebsrat, der Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt prüfen, ob eine fünfmonatige Kündigungsfrist gesetzesgemäß ist. Falls sich daran nicht rütteln lässt, könnten Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen, wenn Sie eine neue Stelle gefunden haben. Sie könnten auch vorsorglich kündigen und sich dann um eine neue Anstellung bemühen.

Frage: Ich denke darüber nach, von meiner derzeitigen Festanstellung in die Selbständigkeit zu wechseln. Gibt es dafür Fördermöglichkeiten bei der Arbeitsagentur?

Antwort: Es gibt den Gründungszuschuss für Arbeitslose, die eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit ausüben wollen. Sie müssten dafür mindestens einen Tag arbeitslos sein. Beachten Sie bitte: Falls Sie Ihre derzeitige Stelle selbst kündigen, könnte die Arbeitsagentur eine Sperrzeit verhängen. Das bedeutet, dass sich die Auszahlung des Gründungszuschusses dann möglicherweise um die Zeit der Sperrzeit verzögern würde. Informationen finden Sie auch unter www.arbeitsagentur.de, beim Egopilotennetzwerk Sachsen-Anhalt (www.ego- pilotennetzwerk.de), den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern.

Frage: Ich bin chronisch krank und kann deshalb nicht mehr voll arbeiten. Bisher habe ich mich vergeblich beworben. Welche Möglichkeiten habe ich, wieder eine Stelle zu finden?

Antwort: Erkundigen Sie sich bei Ihrem Rentenversicherungsträger über Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Das können Qualifizierungsmaßnahmen oder finanzielle Zuschüsse für den Arbeitgeber sein.

Frage: Mein Arbeitsvertrag ist befristet, ich habe meinen Chef schon zweimal auf eine mögliche Verlängerung angesprochen, aber keine konkrete Antwort erhalten. Ich möchte nicht unnötig Bewerbungen schreiben. Haben Sie einen Tipp für mich?

Antwort: Fragen Sie bei Ihrem Chef noch einmal konkret nach. Falls Sie keine oder eine negative Antwort erhalten, sollten Sie sich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden und sich in einem Beratungsgespräch über Stellenangebote informieren, um vorzusorgen, falls keine Verlängerung erfolgt.

Frage: Ich möchte in meinem Beruf in Skandinavien arbeiten. Wie finde ich dort eine Stelle?

Antwort: Die Arbeitsagentur bietet den Service der Zentralen Auslandsvermittlung (ZAV) an. Im Internet finden Sie das entsprechende Angebot unter www.zav.de.

Frage: Mein Gewerbe läuft nicht mehr gut, ich möchte mich wieder in ein Anstellungsverhältnis begeben. Kann ich bei der Arbeitsagentur eine Beratung in Anspruch nehmen?

Antwort: Natürlich können auch Selbständige sich bei der Stellensuche beraten lassen und den Service der Arbeitsagentur nutzen.

Frage: Ich suche eine neue Arbeit, habe aber kaum Zeit für Beratungsgespräche, weil ich auf Montage arbeite. kann ich mich trotzdem beraten lassen?

Antwort: Wir empfehlen eine ausführliche persönliche Erstberatung. Danach ist es auch möglich, den Kontakt zum Arbeitsvermittler per E-Mail, SMS oder Telefon zu halten.

Frage: Kann ich die Jobbörse auch nutzen, ohne bei der Arbeitsagentur registriert zu sein?

Antwort: Das ist möglich, jeder kann sich dort selbst informieren. Allerdings können registrierte Bewerber mehr Funktionen nutzen, sie können zum Beispiel ein eigenes Profil erstellen und veröffentlichen sowie Bewerbungsunterlagen einstellen und online versenden. Wir empfehlen allerdings in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch zu Beginn der Stellensuche. Danach kann die Jobbörse auch für den Kontakt zum Vermittler genutzt werden.