1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Keine Punkte-Löschung nach Führerschein-Verzicht

Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Keine Punkte-Löschung nach Führerschein-Verzicht

04.03.2011, 12:33

Leipzig (dapd). Der Verzicht auf die Fahrerlaubnis führt nicht zu einer Löschung von Punkten im Verkehrszentralregister. Das entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. In dem vorliegenden Fall sei die vom Gesetzgeber vorgesehene Differenzierung zwischen einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis und deren Entziehung durch die Fahrerlaubnisbehörde sachlich gerechtfertigt, erklärte das Gericht. Bei der Entziehung werden die Punkte für vorher begangene Zuwiderhandlungen gelöscht.

In dem Fall hatte das Landratsamt Berchtesgadener Land dem Kläger wegen zahlreicher Verkehrsverstöße den Entzug der Fahrerlaubnis angedroht. Der Mann verzichtete daraufhin auf seinen Führerschein und gab ihn bei der Fahrerlaubnisbehörde ab. Ein halbes Jahr später erhielt er eine neue Fahrerlaubnis. Da er im Oktober 2007 16 Punkte im Verkehrszentralregister hatte, ordnete das Landratsamt die Teilnahme an einem Aufbauseminar an.

Dagegen wandte der Kläger ein, dass wegen seines Verzichts auf die Fahrerlaubnis die zuvor eingetragenen Punkte zu löschen gewesen seien. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Regelung, dass bei der Entziehung der Fahrerlaubnis die Punkte für die vor dieser Entscheidung begangenen Zuwiderhandlungen gelöscht werden, sei nicht auf die Fälle eines Verzichts auf die Fahrerlaubnis übertragbar. (Aktenzeichen: BVerwG 3 C 1.10 – Urteil vom 3. März 2011 Vorinstanzen: VGH München, 11 BV 08.2502 – Urteil vom 15. Dezember 2009 – VG München, M 1 K 07.5468 – Urteil vom 22. Juli 2008)