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Zeitschrift "Finanztest" prüft Jahresverträge Reisekrankenschutz bei den meisten Anbietern verbessert

18.03.2011, 04:31

In Deutschland versichern sich derzeit fast 23 Millionen Menschen mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung im Urlaub und bei sonstigen Auslandsaufenthalten. Und das aus gutem Grund. Mit einer privaten Versicherung schützen sie sich und ihre Familie vor den Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland. "Finanztest" hat die Konditionen für Jahresverträge geprüft.

Berlin (rgm). Schon lange fordert die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift Finanztest besseren Krankenversicherungsschutz für Urlauber. Jetzt haben die Unternehmen aufgeholt, wie der aktuelle Test der Zeitschrift zeigt. Der Spitzenreiter im Test kommt aus dem Hause Ergo. Der Tarif "RD" wird von Ergo Direkt und der Tochter Neckermann vertrieben.

Die Deutsche Familienversicherung (DFV), Huk-Coburg und UKV bieten sehr gute Tarife im Auslands-Krankschutz. Auch andere Versicherungen sind günstig. Die HanseMerkur hat schon im vergangenen Jahr sehr guten Schutz angeboten und ihre Stellung gehalten.

Der Versicherer ADAC, für unzureichende Bedingungen oft kritisiert, hat alle Reisetarife komplett überarbeitet und bietet jetzt guten Schutz an. Der ADAC zahlt nun zum Beispiel unbegrenzt, solange ein Patient im Ausland im Krankenhaus liegt. Vorher war nach 120 Tagen Schluss. Behandlungen von psychischen Erkrankungen im Urlaub sind nicht mehr generell ausgeschlossen.

Fast alle Unternehmen haben jetzt auch Tarife ohne Selbstbehalt im Angebot. Viele bieten kundenfreundlichere Regeln für den Krankenrücktransport nach Hause an. Ergo und DFV kommen neuerdings auch für mehr Hilfsmittel auf. Sie bezahlen jetzt zum Beispiel Krücken oder einen Rollstuhl, wenn Versicherte nach einem Unfall darauf angewiesen sind.

Ist im Ausland eine angemessene Behandlung nicht möglich, übernehmen viele private Versicherer den Krankenrücktransport nach Hause.

Selbst in europäischen Urlaubsländern passiert es häufig, dass gesetzlich Versicherte wie Privatpatienten behandelt werden. Wenn sie zum Beispiel vom Hotelpersonal, vom Taxifahrer oder Touristenbüro zu Privatärzten geschickt werden oder vor der Behandlung im Krankenhaus gar nicht nach ihrer Versicherungskarte gefragt werden, müssen sie die Rechnung selbst bezahlen.

"Das kann sehr teuer werden, wenn die Behandlungskosten später nicht von der gesetzlichen Kasse in Deutschland erstattet werden", erläutert Mareke Kortmann vom Europäischen Verbraucherzentrum. Private Auslandsreise-Krankenversicherer würden in solchen Fällen einspringen.

Wer einen Vertrag abschließt, sollte auf die Versicherungsbedingungen achten. Deshalb bewertet Finanztest ihre Kundenfreundlichkeit und Klarheit . Eine der bewerteten Klauseln, die "Kriegsklausel", ist wegen der politischen Umbrüche in Nordafrika und im Nahen Osten zurzeit besonders interessant.

Die meisten Versicherer knüpfen den Krankenversicherungsschutz für das Urlaubsland an die Empfehlungen des Auswärtigen Amtes. Hat die Behörde für ein Land eine Reisewarnung ausgesprochen und reisen Urlauber trotzdem ein, sind sie in der Regel nicht mehr versichert.

Nur im Tarif "RD" aus dem Hause Ergo und in den Tarifen der Düsseldorfer und Nürnberger gibt es für Versicherte keine Beschränkungen. Sie sind im Ausland immer rundum krankenversichert – unabhängig davon, ob dort demonstriert wird oder ein Krieg herrscht.