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Volksstimme-Telefonforum zur Einkommensteuererklärung Wer zur Erklärung verpflichtet ist, muss sie bis zum 31. Mai abgeben

27.04.2011, 04:31

Auskünfte zur Steuererklärung gaben gestern beim Volksstimme-Telefonforum die Steuerberater Silvia Gnensch, Cornelia-Eva Lohse, Ursula Budtke und Matthias Zeitz vom Steuerberaterverband Niedersachsen / Sachsen-Anhalt. Anja Gildemeister notierte einige Fragen und Antworten.

Frage: Ich beziehe Arbeitslohn, Witwenrente und habe die Steuerklasse 1. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Antwort: Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht unter anderem, wenn die Summe der Einkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro beträgt. Wenn also Ihre Witwenrente höher ist als 410 Euro, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben.

Frage: Ich musste im vergangenen Jahr aus beruflichen Gründen umziehen. Kann ich die Kosten für den Umzug bei der Steuererklärung angeben?

Antwort: Kosten für einen beruflich veranlassten Umzug können als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Ein Umzug ist beruflich veranlasst, wenn sich die Zeit für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte insgesamt um mindestens eine Stunde reduziert oder wenn der Arbeitgeber ein betriebliches Interesse am Umzug hat. Steuerlich abgesetzt werden können neben den Kosten für den Transport der Möbel auch die ortsüblichen Aufwendungen für einen Makler, aber auch die Kosten für Fahrten zur Wohnungsbesichtigung oder doppelte Mietzahlungen.

Für sonstige Umzugskosten können daneben seit 1. Januar 2010 ein Pauschbetrag von 636 Euro (Single) bzw. 1271 Euro (Ehepaar) sowie pro Kind oder weitere Person 280 Euro angesetzt werden. Statt der Umzugspauschalen kann man die sonstigen Umzugskosten auch einzeln per Rechnung nachweisen.

Frage: Ich arbeite als Lehrer. Kann ich Kosten für mein häusliches Arbeitszimmer bei der Steuererklärung für 2010 abrechnen?

Antwort: Das können Sie. Nach der Neuregelung durch das Jahressteuergesetz 2010 sind rückwirkend in den Veranlagungszeiträumen ab 2007 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie Kosten der Ausstattung – neben dem vollen Abzug in Fällen, in denen das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet – nunmehr auch dann abziehbar, wenn für die betriebliche und berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wobei hier der Abzugsbetrag auf 1250 Euro begrenzt ist.

Wer in den Bescheiden für 2007, 2008 und 2009 einen Vorläufigkeitsvermerk bezüglich der Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers hat und die Aufwendungen für das Arbeitszimmer bisher nicht angegeben hat, der sollte beim Finanzamt einen formlosen Antrag auf Änderung des entsprechenden Steuerbescheides stellen und einen Nachweis der entstandenen Aufwendungen beifügen.

Frage: Ich bin seit 2005 Rentnerin, mein Mann seit 2007. Nachdem wir zweimal eine Steuererklärung abgegeben haben, ohne dass sich Zahlungen ergeben haben, wollen wir nun darauf verzichten. Stimmt es, dass sich das Finanzamt melden würde, wenn wir zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet wären?

Antwort: Das ist richtig. Das Finanzamt erhält von der Deutschen Rentenversicherung Rentenbezugsmitteilungen und fordert bei Überschreitung bestimmter Grenzbeträge zur Abgabe einer Steuererklärung auf.

Frage: Ich habe vor 20 Jahren eine Lebensversicherung abgeschlossen, die jetzt ausgezahlt wurde. Ist die Auszahlung steuerpflichtig?

Antwort: Es handelt sich um einen Altvertrag, deshalb müssen Sie auf die Erträge keine Steuern zahlen. Altverträge sind Lebensversicherungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Bei Altverträgen sind die Erträge steuerfrei, soweit die Laufzeit mehr als zwölf Jahre beträgt, die Beiträge laufend (mindestens fünf Jahre) geleistet wurden und der Vertrag nicht vorzeitig beendet wurde.

Frage: Ich unterstütze meine Enkelin finanziell bei ihrem Studium. Kann ich das freiwilig gezahlte Geld steuerlich geltend machen?

Antwort: Unterhaltsaufwendungen können als außergewöhnliche Belastung für 2010 bis zu einer Höhe von 8004 Euro für die unterhaltsberechtigte Person geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass es eine laufende Zahlung ist, die dem Lebensbedarf des Empfängers dient und nachweisbar ist, zum Beispiel per Kontoauszug. Wenn allerdings – wie in Ihrem Fall – keine Pflicht zur Unterhaltszahlung besteht, handelt es sich um freiwillige Zahlungen, die nicht steuermindernd geltend gemacht werden können.

Frage: Bis wann muss ich meine Einkommensteuererklärung für 2010 abgeben?

Antwort: Wer zur Abgabe einer Steuererklärung für 2010 verpflichtet ist, muss sie bis zum 31. Mai 2011 beim Finanzamt einreichen. Wird die Erklärung durch einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe angefertigt, ist der 31. Dezember 2011 der letzte Abgabetag.

Frage: Ich bin angestellt und habe 2010 Krankengeld bezogen. Stimmt es, dass ich deshalb eine Steuererklärung abgeben muss?

Antwort: Wenn die Summe bestimmter Lohn- / Entgeltersatzleistungen, zu denen auch das Krankengeld zählt, mehr als 410 Euro betragen hat, müssen Sie eine Steuererklärung für das entsprechende Jahr abgeben.

Frage: Ich habe eine Abfindung erhalten. Muss ich sie bei der Steuererklärung angeben?

Antwort: Ja. Eine Abfindung gilt als Arbeitslohn für mehrere Jahre und muss in Zeile 17 der Anlage N in die Steuererklärung eingetragen werden. Außerdem muss eine Bescheinigung beigefügt werden.

Frage: Mein einfacher Arbeitsweg ist 115 Kilometer lang. Kann das Finanzamt einen Nachweis über die tatsächlichen Aufwendungen verlangen?

Antwort: Für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte ist die Entfernungspauschale grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 4500 Euro begrenzt. Für alles, was über diesen Betrag hinausgeht, verlangt das Finanzamt einen Nachweis.

Frage: Unsere Tochter ist 19 Jahre alt und studiert und wohnt in einer anderen Stadt. Können wir Kosten geltend machen?

Antwort: Sie bekommen für Ihre Tochter einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro, die erforderlichen Angaben müssen Sie bei der Steuererklärung in der Anlage Kind eintragen. Um den vollen Betrag zu erhalten, darf Ihr Kind eigene Einkünfte und Bezüge in Höhe von maximal 1848 Euro pro Jahr haben.

Frage: Ich bezahle meinen Fensterputzer in bar, das Finanzamt will die Aufwendungen nicht als hauhaltsnahe Dienstleistungen anerkennen – zu Recht?

Antwort: Das Finanzamt ist im Recht. Sie müssen die Aufwendungen per Banküberweisung nachweisen, bei Barzahlung ist eine steuerliche Anerkennung nicht möglich.

Frage: Ich mache gerade meinen Master. Kann ich Werbungskosten geltend machen?

Antwort: Ein Masterstudium ist nicht ohne ein abgeschlossenes Bachelor-Studium möglich und gilt deshalb als Zweitstudium. Deshalb können Sie dafür Werbungskosten geltend machen.

Beim Volksstimme-Telefonforum ist keine Rechtsberatung möglich. Wer eine Steuerberatung wünscht, muss sich direkt an einen Steuerberater wenden.