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Krankenversicherung Keine Praxisgebühr bei DMP-Teilnahme?

19.05.2011, 04:28

Frage: Stimmt es, dass man keine Praxisgebühr bezahlen muss, wenn man in ein Disease Management Programme (DMP) eingeschrieben ist?

Es antwortet Claudia Szymula von der Barmer GEK: Das stimmt nicht. Eine grundsätzliche Befreiung von der Praxisgebühr bei Einschreibung in ein Disease-Management-Programme gibt es bei keiner Krankenkasse in Sachsen-Anhalt. Auch gibt es hier keine grundsätzliche bundesweite Befreiungsmöglichkeit.

Die Praxisgebühr fällt grundsätzlich bei jedem Arztbesuch an, es sei denn es wurde eine Überweisung ausgestellt. Hierbei ist es egal, ob die Überweisung vom Hausarzt an den Facharzt oder umgekehrt ausgestellt wird. Es zählt nur der erste Besuch im Quartal. Bei allen weiteren Arztbesuchen des laufenden Quartals – Voraussetzung ist eine Überweisung – fällt keine Praxisgebühr an.

Ausnahme: Die Befreiung von den Zuzahlungen, zum Beispiel der Praxisgebühr, hängt von den individuellen Belastungsgrenzen der einzelnen Patienten ab. Sollte diese überschritten sein, stellt die Krankenkasse einen Befreiungsnachweis aus. Dieser sollte dann bei den medizinischen Leistungserbringern vorgelegt werden und befreit auch von allen weiteren Praxisgebühren im laufenden Kalenderjahr.