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"Anlage Vorsorgeaufwand" für die Steuer ist umgearbeitet worden Kassenbeiträge voll absetzbar

13.05.2011, 04:32

Wer Ausgaben für Krankenkasse, Pflege-, Arbeitslosenversicherung oder private Versicherungen korrekt in die Steuererklärung eintragen will, muss genau hinschauen, berichtet die Stiftung Warentest.

Berlin (rgm). Das Finanzamt unterscheidet zwei Bereiche:

m Altersvorsorge: Das sind vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und ähnliche, etwa für berufliche Versorgungswerke oder die Rürup-Rente. Sie kommen in die Zeilen 4 bis 10. Da hat sich wenig geändert: Steuerzahler können die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen, die sie vom Arbeitgeber bekommen. Das Riester-Sparen wird hier nicht eingetragen, es gehört in die Anlage AV, die es 2009 ausnahmsweise nicht gab.

m Sonstige Vorsorge: Das sind Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Haftpflichtversicherungen. Sie gehören in die Zeilen 12 bis 50. Sonstige Vorsorgeausgaben sind für alle, die steuerfreie Zuschüsse zur Krankenversicherung erhalten, bis 1900 Euro pro Person abzugsfähig. Das gilt für Arbeitnehmer, Pensionäre und Rentner. Bei Selbständigen, nicht familienversicherten Hausfrauen und –männern sowie allen, denen kein steuerfreier Zuschuss zusteht, sind es 2800 Euro.

Und es geht noch mehr. Denn die sonstige Vorsorge zerfällt wiederum in zwei Teile: zum einen in die Kranken- und Pflegeversicherung, die jetzt komplett absetzbar sind, auch über 1900/2800 Euro hinaus — allerdings gilt das nur für den üblichen Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkasse, nicht also für Zusatzbeiträge zum Beispiel für Einbettzimmer oder Chefarzt. Der Beitrag wird aber pauschal um vier Prozent gekürzt als Ausgleich fürs Krankengeld, das nicht absetzbar ist.

Zum anderen in die "weiteren sonstigen Vorsorgeaufwendungen" (Zeile 44 bis 50), zum Beispiel Beiträge für Haftpflichtversicherungen. Die sind zwar abzugsfähig, wirken sich aber nur steuersenkend aus, wenn Kranken- und Pflegeversicherung nicht über 1900/2 800 Euro liegen.

Beispiel: Ein alleinstehender kinderloser Arbeitnehmer mit 30000 Euro Jahresbrutto zahlt 2460 Euro Krankenversicherung (8,2 Prozent) und rund 368 Euro Pflegeversicherung (1,225 Prozent) im Jahr. Nach Kürzung um vier Prozent bleiben 2730 Euro absetzbar, also deutlich mehr als vor 2010. Doch weil er damit über 1900 Euro liegt, bringt es nichts, zusätzlich auch die Privathaftpflichtversicherung anzugeben.

So geht es den meisten Arbeitnehmern. Alleinstehende überschreiten ab 21000 Euro Jahresbrutto die 1900-Euro-Grenze. Aber viele Rentner haben Spielraum für private Policen. Wer auf eine Durchschnittsrente von rund 12000 Euro im Jahr kommt und keine weiteren versicherungspflichtigen Einkünfte hat, zahlt rund 1250 Euro Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung (maximal 10,4 Prozent). Da bleiben 650 Euro Luft. Zum Beispiel werden auch private Haftpflichtversicherungen anerkannt, nicht aber reine Sachpolicen wie Hausrat oder Kfz-Kasko.

Weitere Informationen gibt es in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift "test" und im Internet unter www.test.de.