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Kindergeld Nach Schulabschluss arbeitslos melden?

17.05.2011, 04:35

Frage: Ist es sinnvoll, sich zwischen Schulabschluss und Beginn der Ausbildung arbeitslos zu melden, damit das Kindergeld weitergezahlt wird?

Es antwortet Wolfgang Lenze, Pressesprecher der Agentur für Arbeit Magdeburg: Nach bestandener Abschlussprüfung stellt sich für viele Jugendliche die Frage, ob eine Arbeitslosmeldung bei der örtlichen Arbeits-agentur notwendig ist, nur damit das Kindergeld weiter gezahlt werden kann.

Das ist nicht der Fall, wenn die Schulabgänger innerhalb der folgenden vier Monate eine Ausbildung, ein Studium, den Freiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales, ökologisches oder kulturelles Jahr beginnen. Endet beispielsweise die Schule im Juni, muss die Ausbildung oder das Studium im Oktober beginnen. Werden die vier Monate überschritten, ist es notwendig, sich bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden.

In den allermeisten Fällen kann Kindergeld also auch ohne Arbeitslosmeldung gezahlt werden, weil die Ausbildung meist im August oder September und das Studium im Oktober beginnt.

Mit dem Formulardienst Kindergeld unterstützt die Bundes- agentur für Arbeit übrigens jetzt auch die Nutzung der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises.

Nach einer Registrierung unter https://formular.arbeits agentur.de steht den Eltern der neue Service zur Verfügung. Mit dem neuen Personalausweis können Eltern an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr Informationen über ihren Kindergeldbezug abrufen sowie Änderungen der persönlichen Daten vornehmen. Außerdem können Kunden der Familienkasse Änderungen vollständig papierlos übermitteln – ohne Änderungsformular, Unterschrift und Behördengang. Das spart Zeit und Geld.

Weitere Informationen zum Thema Kindergeld erteilt die Familienkasse Magdeburg unter der Telefonnummer (01801) 546337 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min.) und sind im Internet unter www.arbeits agentur.de abrufbar.