1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Erst einmal BAföG-Antrag stellen

EIL

Volksstimme-Telefonforum Erst einmal BAföG-Antrag stellen

17.03.2010, 04:52

Auskunft zu BaföG, Studienkrediten und Versicherungen für Azubis und Studenten gaben gestern beim Volksstimme-Telefonforum Hannelore
Nowak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ( GDV ), André Merten vom Studentenwerk Magdeburg und Eckard von
Schwerin von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ( KfW ). Hier eine Auswahl von Fragen und Antworten.

Frage : Meine Tochter besucht zur Zeit die 10. Klasse und möchte nach der Schule in den Polizeidienst. Welche Versicherungen benötigt sie dann ?

Antwort : Bei der Polizei benötigt sie keine Krankenversicherung, da sie über die Polizei versichert ist. Allerdings benötigt sie eine sogenannte Anwartschaft und die Pflegeversicherung – diese ist Pflicht. Empfehlenswert ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Soweit Sie eine private Haftpflichtversicherung besitzen, ist Ihre Tochter darin eingeschlossen.

Frage : Ich interessiere mich für einen KfW-Studienkredit. Was kann man bekommen, und wie sind die Konditionen derzeit ?

Antwort : Die monatliche Auszahlungssumme beim KfWStudienkredit liegt zwischen 100 und 650 Euro. Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober jedes Jahres können Sie den Betrag innerhalb dieser Beträge problemlos ändern und Ihrem tatsächlichen Bedarf anpassen. Derzeit liegt der Effektivzins bei 3, 86 Prozent. Es gibt einen Höchstzinssatz, der für 15 Jahre garantiert ist. Der beträgt derzeit 8, 6 Prozent.

Frage : Ich habe eine Lehre als Pharma-Assistentin abgeschlossen und möchte nun Medizin studieren. Kann ich dafür BAföG beantragen ?

Antwort : Ja. Sofern Sie anspruchsberechtigt sind, ist die Förderung mit dem Studenten-BAföG nach der Lehre grundsätzlich möglich.

Frage : Wir haben für unseren Enkel Geld angelegt. Wird das beim BAföG angerechnet ?

Antwort : Ja. Vermögen und Einkommen werden grundsätzlich auf BAföG angerechnet. Allerdings gibt es ein sogenanntes Schonvermögen, welches außen vor bleibt. Das beträgt 5200 Euro. Liegt mehr auf der hohen Kante, darf Ihr Enkel das nicht verschweigen, ansonsten droht neben der Rückzahlung der gesamten Förderung auch noch ein Bußgeldverfahren. Als Vermögenswerte gelten Girokonten, Sparbücher und alle Wertpapiere, die auf den Namen Ihres Enkels laufen. Pkws und Grundstücke werden nicht berücksichtigt, sofern sie angemessen sind.

Frage : Benötigt unsere Tochter eine eigene Krankenversicherung, wenn sie demnächst mit dem Studium beginnt ?

Antwort : Es kommt darauf an, wie sie bei Ihnen versichert ist. Wenn die Tochter bisher familienversichert war, bleibt sie das auch bis zum 25. Lebensjahr.

Frage : Spielt das Einkommen der Eltern auch eine Rolle für den Antrag auf KfW-Studienkredit ?

Antwort : Nein. Weder Einkommen und Vermögen der Eltern noch eigenes Vermögen spielen beim KfW-Studienkredit eine Rolle. Es müssen auch keine banküblichen Sicherheiten gestellt werden. Fördervoraussetzungen sind nur, dass es sich bei der Wahl des Studienortes um eine staatlich anerkannte Hochschule in Deutschland handelt und dass man nicht älter als 30 Jahre ist.

Frage : Kann man, wenn das BAföG nicht ausreicht, auch noch einen KfW-Studienkredit bekommen ? Und wie muss das jeweils zurückgezahlt werden ?

Antwort : Das geht, BAföG und KfW-Studienkredit sind kombinierbar. Beim BAföG handelt es sich zur einen Hälfte um einen Zuschuss und zur anderen um ein zinsloses Darlehen. Dieses Darlehen müssen Sie bis zu einem Betrag von 10000 Euro ohne Zinsen und spätestens fünf Jahre nach Abschluss des Studiums zurückzahlen – eine Rate von 105 Euro pro Monat. Zahlen Sie alles auf einmal, bekommen sie sogar noch einen Darlehenserlass. Beim KfW-Studienkredit handelt es sich um ein Darlehen, welches natürlich auch mit Zinsen getilgt werden muss. Hier gibt es eine Karenzzeit bis maximal 23 Monate. Allerdings kann man dann mit sehr kleinen Tilgungsbeträgen beginnen. Die Tilgungszeit liegt bei maximal 25 Jahren.

Frage : Ich beziehe BAföG. Jetzt ist mein Vater krank und meine Mutter arbeitslos geworden. Ihr Einkommen hat sich drastisch verringert, und meine Eltern können mich nicht mehr wie bisher unterstützen. Was kann ich machen ?

Antwort : Stellen Sie beim Studentenwerk unbedingt einen Aktualisierungs-Antrag. Wenn das elterliche Einkommen wesentlich geringer ist als im ursprünglichen Berechnungsjahr, kann das für Sie durchaus mehr BAföG bedeuten. Denn das wird dann auf der Grundlage Ihrer neuen Daten für den Bewilligungszeitraum neu berechnet und entsprechend gezahlt.

Frage : Im Herbst will ich ein Studium aufnehmen. Wie viel dürfen meine Eltern verdienen, damit ich BAföG bekomme ?

Antwort : Das Einkommen der Eltern ist eine wesentliche Grundlage für die Berechnung des BAföG, aber nicht allein ausschlaggebend. Es spielen beispielsweise die Anzahl der Geschwisterkinder und deren Ausbildungsstatus sowie die Einkommensart der Eltern und Ihr eigenes Einkommen und Vermögen eine Rolle. Deshalb ist es immer ratsam, zunächst einmal beim zuständigen Studentenwerk einen BAföG-Antrag zu stellen und sich dort ausführlich beraten zu lassen.

Frage : Gibt es BAföG für jede Ausbildung ?

Antwort : Nein. Studenten-BAföG ist für Studierende an Unis und Hochschulen gedacht, während das sogenannte Schüler-BAföG anspruchsberechtigten Berufsfachschülern oder etwa volljährigen Schülern, die beispielsweise auf dem zweiten Bildungsweg ihr Abi machen, gewährt werden kann. Wer nach erfolgreich abgeschlossener Lehre zum Beispiel seinen Meister machen möchte oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung anstrebt, kann Meister-BAföG beantragen. Handelt es sich bei der Ausbildung jedoch um eine betriebliche Lehre, gibt es ja Lehrlingsentgelt. Reicht das nicht aus, kann man bei der Arbeitsagentur Berufsausbildungsbeihilfe ( BAB ) beantragen.

Studenten stellen den Antrag beim Studentenwerk an der Uni, an der studiert werden soll. Schüler und angehende Meister beantragen die jeweilige Förderung beim kommunalen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort.

Frage : Meine Tochter zieht als Studentin in eine WG. Welche Versicherungen braucht sie ? Sie hatte bereits einige Jahre zuvor gearbeitet.

Antwort : Sie braucht eine eigene Krankenversicherung, eine eigene Privathaftpflichtversicherung sowie eine eigene Hausratversicherung, um ihr Eigentum in der WG etwa vor Brand oder Diebstahl nach einem Einbruch zu schützen.

Frage : Ich möchte während meines Studiums zwei Auslandssemester einschieben. Kann ich dafür auch KfW-Studienkredit bekommen ?

Antwort : Nein. Auslandssemester sind grundsätzlich nicht förderfähig. Wenn Sie während des Auslandsstudiums jedoch im Inland immatrikuliert bleiben und keine Urlaubssemester beantragen, erfolgt die Anrechnung des KfW-Studienkredits auf den maximal möglichen Finanzierungszeitraum von insgesamt zehn Semestern beziehungsweise 14 Semestern.

Frage : Bis zu welchem Alter kann ich als Student BAföG bekommen ?

Antwort : Grundsätzlich erfolgt eine Förderung nur, wenn das zu fördernde Studium vor dem 30. Geburtstag aufgenommen wurde. Ausnahmen sind beispielsweise Kindererziehungszeiten oder wenn das Abi erst auf dem zweiten Bildungsweg erworben wurde beziehungsweise die Zulassung zum Studium auf Grund einer abgelegten Meisterprüfung erfolgt.

Frage : Meine Oma unterstützt mich während meines Studiums, bezahlt Miete und Lebensunterhalt und möchte auch Geld für eine Rentenversicherung geben. Was können Sie mir diesbezüglich raten ?

Antwort : Für Sie käme zum einen die Rürup-Rente infrage, zum anderen eine Privatrente. Erstere bringt im späteren Berufsleben Steuervorteile und ist vor staatlichen Zugriffen geschützt. Die zweite Variante bietet zwar keine Steuervorteile, aber Wahlmöglichkeiten in der Auszahlung.