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Verbraucherzentrale warnt vor Angebot einer westfälischen Internetfirma Hände weg von gefälschten Textnachrichten

Von Holger Thiel 28.01.2010, 04:52

Gardelegen. Einen ungewöhnlichen SMS-Dienst bietet ein Unternehmen aus dem westfälischen Rheda Wioedenbrück an. Laut Eigenwerbung sieht er wie folgt aus : Stephen verschickt eine gefälschte SMS mit der Absendernummer von Thomas an den Chef von Thomas. " Suchen Sie sich einen anderen Esel für Ihre Arbeit. Ich kündige. " Der Chef tobt. Natürlich ist dieser Dienst kostenpflichtig. 49 Cent werden für jede Kurzmitteilung via Handy fällig. Zum Anfüttern wird ein kostenloser Test offeriert.

Ein Angebot, das jetzt ein Fall für die Staatsanwaltschaft werden könnte. Denn auch der Gardelegener Reinhard Zembruski hat eine mit seinem Namen versehene Werbe-EMail für diesen SMS-Dienst erhalten, obwohl seine E-Mail-Adresse entpersonalisert ist. " Ich war völlig perplex. Nicht nur, dass ich diese Mail überhaupt erhalten habe, sondern vor allem über das Angebot, dass damit offeriert wurde. Sollte das Mode machen, könnte das für viele erhebliche Konsequenzen haben ", sagte der 60-Jährige. Der Gardelegener erstattete sofort Anzeige bei der Polizei. Zwei Beamte des Polizeireviers Salzwedel nahmen die " Weltneuheit " in Zembruskis Wohnung in Augenschein und ermitteln nun wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Kommunikationsgesetz. Die Akte soll demnächst der Staatsanwaltschaft Stendal übergeben werden, erklärte Polizeisprecher Gerd Schönfeld.

Für Nutzer riskant

Zunächst ungläubig reagierte auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt auf das Angebot des SMS-Dienstes. " Davon habe ich noch gar nichts gehört ", sagte Gabriele Emmrich, Leiterin des Referats Recht. Sie recherchierte und kam am Ende zum Schluss : " Jeder, der eine solche Werbe-E-Mail erhält, sollte die Finger davon lassen. " Nicht nur, weil dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet sei. Sowohl wettbewerbsrechtlich als auch zivilund strafrechtlich könnte dieser Dienst dem Nutzer auf die Füße fallen. " Eigenartig " ist für die Verbraucherschützerin zudem der Widerspruch zwischen Werbung und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ).

Nicht zu Unrecht. In den AGB heißt es nämlich im Punkt 4. 5 : " Der Kunde ist nicht berechtigt, als Absenderkennung einer SMS eine Rufnummer anzugeben, die nicht ihm gehört oder über welche er nicht verfügungsberechtigt ist. " Sollte der Kunde dagegen verstoßen, hat es eine Vertragskündigung zur Folge, ohne Rücksicht auf das Kundenguthaben. Zudem behält sich die Internetfirma vor, Gesetzesverstöße " unverzüglich " zur Anzeige zu bringen.

Dem Unternehmen aus Westfalen liegt seit Tagen schriftlich ein Fragenkatalog der Volksstimme zu ihrer " Weltneuheit " vor. Bis zum gestrigen Redaktionsschluss gab es aber keine Reaktionen.