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Straßenverkehrsordnung Auch schneebedeckte Verkehrsschilder sind gültig

09.01.2010, 04:53

Frankfurt / Main ( ddp ). Starke Schneefälle können innerhalb weniger Stunden Verkehrsschilder mit einer weißen Haube bedecken oder teilweise verschwinden lassen. Der Automobilclub von Deutschland ( AvD ) in Frankfurt am Main weist darauf hin, dass die Schilder weiter gelten und grundsätzlich beachtet werden müssen.

Ein zugeschneites Stoppschild beispielsweise ist schon allein an der achteckigen Form deutlich zu erkennen. Ein auf der Spitze stehendes Dreieck bedeutet immer " Vorfahrt gewähren ". " Die Formen der Schilder helfen also dabei, die Verkehrszeichen zu identifizieren ", erläutert AvD-Juristin Dorothee Lamberty.

Wer einen Verstoß gegen ein solches Verkehrszeichen begehe und von der Polizei gestoppt werde, komme um ein Bußgeld wohl nicht herum. Vor allem für Ortskundige und Anwohner ist es schwierig, sich damit herauszureden, dass ein Verkehrszeichen zugeschneit gewesen sei.

Dass innerorts Tempo 50 gilt, wird bei Autofahrern als bekannt vorausgesetzt. Sind aber auf der Autobahn die Schilder zur Geschwindigkeitsbeschränkung zugeschneit und ist somit ein Tempolimit nicht erkennbar, drohen nicht unbedingt Konsequenzen.

Man muss allerdings nachweisen, dass das Schild zum " Tatzeitpunkt " tatsächlich nicht sichtbar war. Dieser Nachweis kann problematisch sein.

" Ereignet sich bei schwierigen Witterungsverhältnissen ein Unfall, kann dem Fahrer trotz zugeschneitem Schild zur Last gelegt werden, die Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst zu haben ", sagt Lamberty. Damit drohen bis zu 145 Euro Geldbuße und drei Punkte in Flensburg.

Parkplatzsuchenden empfiehlt der AvD, sich vor Abstellen ihrer Autos zu vergewissern, ob Halte- oder Parkverbotschilder vorhanden sind. Insbesondere in Städten muss man mit entsprechenden Regelungen rechnen. Jeder Fahrer hat eine besondere Sorgfaltspflicht, wenn er sein Fahrzeug abstellt.