1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Parkett-Abziehen keine Schönheitsreparatur

Parkett-Abziehen keine Schönheitsreparatur

08.02.2010, 04:51

Karlsruhe ( dpa ). Der Bundesgerichtshof hat erneut ein mieterfreundliches Urteil zu Schönheitsreparaturen gefällt. Demnach gehört der Außenanstrich von Türen und Fenstern nicht zu den erforderlichen Reparaturen. Mieter seien auch nicht verpflichtet, das Parkett abzuziehen und zu versiegeln. Eine Renovierungsklausel, die diese Arbeiten enthält, ist insgesamt unwirksam, entschied der BGH nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung ( AZ : VIII ZR 48 / 09 ). Neuversiegelung und Außenanstrich gehörten zu den Instandhaltungsarbeiten, die der Vermieter übernehmen muss.