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Führerscheintourismus Behörde darf Wohnsitz im Ausland prüfen

26.02.2010, 04:52

Leipzig ( dpa ). Das Bundesverwaltungsgericht hat den sogenannten Führerschein-Tourismus in Europa in die Schranken gewiesen. Die obersten deutschen Verwaltungsrichter entschieden gestern, dass Behörden oder Gerichte Erkundigungen einziehen dürfen, ob Autofahrer, die im Ausland einen Führerschein erworben haben, dort auch tatsächlich gewohnt haben. Teilt das betreffende EULand mit, dass dies nicht der Fall war, dürfen die Behörden den Autofahrern den Gebrauch des ausländischen Führerscheins untersagen.

Geklagt hatten zwei Deutsche, die ihre Führerscheine eingebüßt hatten und neue in Polen machten. Sie beriefen sich auf das Europarecht, nach dem EU-Mitgliedsstaaten ausländische Führerscheine grundsätzlich anerkennen müssen. Das sogenannte Wohnsitzerfordernis – mindestens 185 Tage in Polen gewohnt zu haben – erfüllten sie allerdings nicht, wie sie später vor Gericht einräumten.

Laut Anwalt Werner Säftel müssten die europäischen Vorgaben rechtskonform ausgelegt werden. Der Europäische Gerichtshof habe klar gesagt, dass Missbräuche da abgestellt werden müssten, wo sie sich ereignen, im Ausstellerstaat. " Wir lehnen uns nicht gegen den Europäischen Gerichtshof auf ", so das Gericht. Trotzdem sei es zulässig, dass deutsche Behörden oder Gerichte Informationen bei den Aussteller-Staaten einholen, wenn Zweifel bestehen, dass der Autofahrer seinen Wohnsitz dort gehabt hat.