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Verschiedene Möglichkeiten für Verbraucher / Gültigkeit der Wertbons ist allerdings bemessen Gutscheine - Schenken (fast) ohne Risiko

15.12.2011, 04:27

Die Hatz nach schönen Weihnachtsgeschenken, die den Lieben Freude machen ist in vollem Gange. Gutscheine zu verschenken ist zwar nicht sehr originell, aber praktisch. Allerdings gibt es einiges zu beachten.

Magdeburg (cbi) l Es gibt eine Reihe verschiedener Gutscheine, die alle nicht ewig gültig sind, sondern einer Verjährung unterliegen. Daher sollte man nicht zu lange mit dem Einlösen warten, wenn man dem Händler kein Geld schenken möchte.

Der Geschenkgutschein

Die häufigste Form des Gutscheins ist der Geschenkgutschein. Für den Schenker hat er den Vorteil, nicht etwas Unpassendes oder Unerwünschtes zu schenken. Der Beschenkte ist in dem jeweiligen Geschäft frei in seiner Suche nach dem passenden Geschenk für sich selbst oder gegebenenfalls für einen Dritten. Häufig wird die Gültigkeit dieser Gutscheine befristet, was grundsätzlich auch zulässig ist. Die Frist darf jedoch nicht zu kurz sein.

Eine klare Regelung hierzu gibt es allerdings nicht und die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Teilweise wird entschieden, dass eine Frist von einem Jahr zu knapp bemessen sei und der Kunde daher unangemessen benachteiligt werde. Grundsätzlich entscheidet der Einzelfall, wobei dann zwischen den Interessen der beteiligten Parteien abgewogen wird. Wenn auf einem Gutschein gar kein Verfallsdatum vermerkt wurde, so gelten die gesetzlichen Regelungen mit der allgemeinen Verjährungsfrist von drei Jahren.

Wenn die Einlösefrist verpasst wird, kommt es häufig zum Streit zwischen Aussteller und Gutscheininhaber. Eine Einlösung gegen Ware kommt unstreitig nicht mehr in Betracht. Es wird dann jedoch die Ansicht vertreten, dass der Aussteller zumindest die Geldsumme auszahlen muss, abzüglich seines entgangenen Gewinns. Ansonsten wäre er ungerechtfertigt bereichert, da er eine Geldsumme ohne Gegenleistung beim Kauf durch den Schenker erhalten hätte.

Generell raten Experten jedoch mit dem Einlösen nicht zu lange zu warten. Nicht selten bereinigen Händler ihr Sortiment oder haben zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet. Im letzteren Fall hat der Gutschein dann nur noch Altpapierwert.

Der Umtauschgutschein

Außerdem gibt es noch die sogenannten Umtauschgutscheine. Wenn jemand den Versuch unternommen hat, ein persönliches Geschenk zu machen, das einfach nicht gefällt, ist das kein Problem des Verkäufers. Er muss im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nur mangelhafte Ware zurücknehmen. Ausnahme: Wenn das Geschenk über den Versandhandel oder das Internet gekauft wurde. Denn dann gibt es bei fast allen Waren ein Widerrufsrecht von 14 Tagen bzw. einem Monat. Der Kunde erhält bei solchen Umtauschaktionen aber häufig aus Kulanz, d.h. ohne eine rechtliche Verpflichtung des Verkäufers, einen Umtauschgutschein, den er im Geschäft einlösen kann. Aber auch diese Gutscheine gelten nicht für alle Ewigkeit!

Der Downloadgutschein

Wer sogar den Gang ins Geschäft scheut oder ein Geschenk in der sprichwörtlich letzten Minute vor der Bescherung benötigt, dem bietet sich der Kauf von Coupons über das Internet an. Diese Online-Gutscheine erwirbt man in der Regel, indem man sich bei einer Gutschein-Plattform anmeldet und den Kauf eines Gutscheins bestätigt.

Nach Abschluss dieses Vorgangs erhält der Kunde einen Link zu seinem Gutschein, den er sich ausdrucken und beim Händler oder Dienstleister vorlegen kann, wenn er die mit dem Gutschein verbundene Ware oder Leistung - beispielsweise ein Frühstück oder eine Autowäsche - beziehen will.

Zum Schutz vor Kostenfallen sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Plattform auf mögliche Zusatzkosten - beispielsweise für den Versand - und Bindungsfristen durchgesehen werden. Insbesondere sollte der Kunde sich darüber informieren, ob mit der Registrierung oder mit dem Erwerb eines Gutscheins ein kostenpflichtiger Abonnementvertrag abgeschlossen wird. Für den Erwerb der Gutscheine wird häufig eine Zahlung gegen Vorkasse vorgesehen. Manche Händler bieten sogar einen Rabatt an, wenn per Vorkasse gezahlt wird.

Ein Vorteil der Zahlung per Vorkasse kann darin liegen, dass der Kunde durch eine zügige Zahlung den Versand der Gutscheine beschleunigt. Aber Vorsicht ist geboten: Die Zahlung per Vorkasse beinhaltet auch den Nachteil, dass die Zahlung des Kaufpreises bereits vor Versand des Gutscheins erfolgt ist, sodass der Kunde Gefahr läuft, bezahlt zu haben, ohne den Gutschein zu bekommen oder gegebenenfalls das bereits überwiesene Geld zurückzuerhalten.

Stellt der Käufer fest, dass der Gutschein doch nicht optimal ist und hat er den Gutschein über eine Online-Plattform erworben, steht ihm grundsätzlich das für sogenannte Fernabsatzverträge bestehende Widerrufsrecht zur Seite. Ausnahmen gelten allerdings zum Beispiel für den Kauf von Gutscheinen für Veranstaltungstickets oder Hotelübernachtungen, sofern sie nur für ein bestimmtes Datum gelten.

Wird der Widerruf rechtzeitig ausgeübt, besteht ein Anspruch auf Rückzahlung des überwiesenen Kaufpreises, so die Arag-Experten.