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Schuldner soll Antrag bei der Bank stellen Konto muss umgestellt sein

17.12.2011, 04:25

Magdeburg (cbi) l Verschuldete Personen sollten ihr Girokonto unbedingt in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umstellen lassen. Bis spätestens 27. Dezember 2011 muss das P-Konto beantragt sein, damit das Einkommen auch im Januar 2012 gesichert ist. Der Grund: Ab dem 1. Januar 2012 kann ein Kontoguthaben nur noch auf einem P-Konto geschützt werden. Sowohl der bisherige Pfändungsschutz von Sozialleistungen, als auch die Freigabe des unpfändbaren über das Vollstreckungsgericht fallen ersatzlos weg!

Die Umstellung in ein P-Konto erfolgt nach Antrag des Kontoinhabers bei seiner Bank bzw. Sparkasse. Per Gesetz sind Banken und Sparkassen verpflichtet, ein bestehendes Girokonto innerhalb von vier Tagen nach Antragstellung in ein P-Konto umzuwandeln. Zu beachten ist, dass es nur ein Recht auf Umstellung eines bestehenden Kontos gibt, jedoch keins auf Einrichtung. Der gesetzlich festgelegte geschützte Sockelbetrag beläuft sich auf 1028,89 Euro, aber darüber hinaus können Freibeträge beantragt werden, wenn der Kontoinhaber gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen nachkommt oder Sozialleistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erhält. Die Notwendigkeit eines erhöhten Freibetrages muss bei der Bank durch Bescheide o.ä. nachgewiesen werden.

Die Schuldnerberatungsstelle des AWO Kreisverband Magdeburg e.V. berät zum P-Konto.