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BFH-Urteil zur doppelten Haushaltsführung Befristung ist rechtens

05.11.2010, 04:15

München (dapd). Arbeitnehmer können ihre zusätzlichen Verpflegungskosten bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung nur drei Monate lang von der Steuer absetzen. Diese Befristung sei verfassungsgemäß, stellte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil klar.

Bei Abwesenheit vom eigenen Hausstand können bis zu 24 Euro pro Tag als Werbungskosten für Verpflegung abgesetzt werden. Der Gesetzgeber unterstelle dabei, dass der Arbeitnehmer sich nach drei Monaten am neuen Arbeitsort so verpflegen könne, dass kein beruflich veranlasster Mehraufwand mehr entstehe, erklärten die Richter. Mit dieser Typisierung einer Übergangszeit bleibe der Gesetzgeber innerhalb seines Beurteilungs- und Gestaltungsermessens und verstoße weder gegen den Gleichheitssatz noch gegen den besonderen Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz. (Aktenzeichen: BFH VI R 10/08)