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Zusatzpolicen zur Krankenversicherung So mancher Vertrag bietet nur wenige Leistungen für viel Geld

14.01.2011, 04:25

Krankenkassen zahlen längst nicht mehr für alles. Einen Ausgleich bieten private Zusatzpolicen. Mehrere Millionen Verträge wurden bereits abgeschlossen. Doch nicht immer ist das gut angelegtes Geld, schreibt die Zeitschrift Finanztest.

Berlin (rgm). Patienten wissen oft nicht, was ihnen von der gesetzlichen Krankenkasse zusteht und an welchen Stellen privater Zusatzschutz sinnvoll ist, so die Experten der Stiftung Warentest. Außerdem sind die Verträge oft schwer durchschaubar, so dass manch einer für schwache Leistungen hohe Beiträge zahlt. Überflüssig sind zum Beispiel Krankenhaustagegeldpolicen, aus denen Patienten bei einem Klinikaufenthalt ein Taschengeld bekommen. Aber auch bei sinnvollen Zusatzversicherungen müssten die Kunden genau auf die Leistung achten.

Einen Vertrag abschließen und gleich danach Leistungen beanspruchen – das klappt nicht, warnt Finanztest außerdem. Die Versicherten müssen noch drei Monate warten, ehe sie erstmals Anspruch auf Leistungen aus dem Vertrag haben. Für Zahnersatz und für Entbindungen im Krankenhaus beträgt die Wartezeit sogar acht Monate.

Bei Vertragsabschluss bereits begonnene Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Als Behandlungsbeginn sehen die Versicherer den Zeitpunkt an, wenn der Arzt dem Patienten die Diagnose stellt.

- Beispiel Zahnzusatzversicherungen

Sie sind sinnvoll für Kassenpatienten, die die zusätzlichen Kosten für teuren Zahnersatz wie Kronen oder Brücken in höherwertiger Ausführung oder für Implantate nicht alleine tragen wollen. Die gesetzliche Kasse zahlt immer nur einen festen Zuschuss, der vom zahnmedizinischen Befund abhängt. Lässt sich ein Patient beispielsweise ein Implantat einsetzen, kann der privat zu zahlende Teil der Rechnung schnell 2 000 Euro ausmachen.

Wer sicher sein will, dass die Versicherung sich auch an so hohen Zahnarztrechnungen ausreichend beteiligt, muss einen leistungsstarken Tarif wählen.

- Beispiel Versicherungspakete

Manche Kunden schließen auch Versicherungspakete ab, in denen verschiedene Leistungen enthalten sind, z.B. Zuschüsse zum Zahnersatz, zur Heilpraktikerbehandlung, zu Brillen oder Kontaktlinsen, aber auch Versicherungsschutz für Auslandsreisen und weitere Extras. Interessant sind solche Angebote für Menschen, die regelmäßig teure Behandlungen beim Heilpraktiker in Anspruch nehmen. Denn dafür bezahlt die gesetzliche Krankenkasse nichts. Ein Ergänzungspaket lohnt sich vor allem, wenn jemand neben der Kostenerstattung für Heilpraktiker auch noch Zuschüsse zu Zahnersatz oder Brillen will. Geht des dagegen nur um möglichst hohe Zahnersatzleistungen, ist eine reine Zahnpolice günstiger.

- Beispiel Auslandsreise-Krankenversicherung

Die Reisekrankenversicherung ist das einzige absolute Muss unter den Zusatzpolicen. Die Krankenkassen kommen zwar innerhalb der Europäischen Union und in einigen wenigen weiteren Staaten für notwendige Behandlungen auf. Ist ein Rücktransport nach Deutschland nötig, bezahlen die Kassen dafür aber generell nicht. Und reist jemand zum Beispiel nach Thailand, muss er auch alle Krankheitskosten selbst tragen. Versicherungen für Leute, die maximal für sechs Wochen am Stück verreisen, sind am günstigsten als Jahresvertrag. Sie gelten dann für sämtliche Reisen. Verträge mit sehr guten Versicherungsbedingungen gibt es bereits für weniger als zehn Euro im Jahr.

- Beispiel Krankenhauszusatzversicherung

Im Krankenhaus können gesetzlich Krankenversicherte sich mit einer Zusatzversicherung wie Privatpatienten behandeln lassen. Sie empfiehlt sich für Patienten, die sicher sein wollen, dass sie im Fall einer schweren Erkrankung kurzfristig Zugang zum Spezialisten ihrer Wahl haben. Sie haben dann Anspruch auf die Behandlung durch Chefärzte und auf die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Die Kostenübernahme für die Chefarztbehandlung ist die wichtigste Leistung einer solchen Zusatzpolice. Anders als die Kosten fürs Einzelzimmer kann der Patient Chefarzthonorare kaum selbst zahlen, weil sie bei aufwendigen Behandlungen etliche tausend Euro betragen können.

- Beispiel Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung zahlt für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit einen Betrag in vereinbarter Höhe. Zusammen mit dem Krankengeld der gesetzlichen Kasse darf das Nettoeinkommen aber nicht überschritten werden. Für Selbstständige kann die Existenz von dieser Absicherung abhängen. Gesetzlich versicherte Selbstständige können das Krankengeld ihrer Kasse wählen, das aber erst ab der siebten Krankheitswoche gezahlt wird. Die Lücke davor können sie entweder mit Wahltarifen ihrer gesetzlichen Krankenkasse schließen, oder aber sie verzichten auf das Krankengeld ihrer Kasse und sichern das Tagegeld komplett mit einer privaten Police. Dann zahlen sie nur den ermäßigten Beitragssatz an ihre Kasse.

Die Beiträge für ein privates Krankentagegeld von 80 Euro ab der dritten Krankheitswoche liegen für 43-jährige Selbstständige bei 100 bis 150 Euro im Monat (Mann) und 110 bis 180 Euro (Frau). Krankenhaustagegeld-Versicherungen dagegen sind als Absicherung gegen krankheitsbedingten Verdienstausfall nicht geeignet. Als "Taschengeld" für die Zeit des Klinikaufenthalts werden sie viel verkauft, sind aber überflüssig.