1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Freistellung prüfen

Geldgeschäfte Freistellung prüfen

28.12.2009, 04:52

Berlin ( rgm ). Sparer und Anleger mit Konten bei unterschiedlichen Banken sollten vor dem anstehenden Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge überprüfen : Sind die vom Steuerabzug freigestellten Beträge auf Konten und Depots noch optimal aufgeteilt ? Bei einem Auftrag ist vielleicht noch viel Luft, der andere dagegen ist zu knapp bemessen. Dann kann eine neue Aufteilung sinnvoll sein – rechtzeitig bevor die ersten Kapitalerträge im neuen Jahr gutgeschrieben werden.

Dabei ist zu beachten, dass alle erteilten Freistellungsaufträge zusammengenommen den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro ( bei Verheirateten 1602 Euro ) nicht überschreiten dürfen. Denn nur bis zu dieser Höhe sind Kapitalerträge für jeden steuerfrei. Wer höhere Kapitalerträge bei einem Institut erwartet, kann seinen Freistellungsauftrag auf diese Bank beschränken. So lässt sich leichter die Übersicht wahren.

Bankkunden können ihre Freistellungsaufträge jederzeit ändern oder neu stellen.