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Leser-Echo zum Beitrag über Straßenverkehrsordnung Sonderrechte bei blauem Blinklicht und Martinshorn

12.12.2009, 04:52

Zum Beitrag " Missachtung von Blaulicht kostet Geld " auf der Ratgeberseite vom 3. Dezember schreibt Volksstimme-Leser Claus Tzschaschel : " Gerade die Situation Blaulicht erzeugt immer wieder unnötige Stress-Situationen bis zu Unfällen, die bei Kenntnis der StVO nicht nötig wären. Allgemein nicht bekannt ist der Paragraf 38.

Paragraf 38 Absatz ( 1 ) besagt : Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an : Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.

Paragraf 38 Absatz ( 2 ) besagt : Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Paragraf 38 Absatz ( 3 ) besagt : Gelbes Blinklicht warnt vor Gefahren. Es kann ortsfest oder von Fahrzeugen aus verwendet werden. Die Verwendung von Fahrzeugen aus ist nur zulässig, um vor Arbeitsoder Unfallstellen, vor ungewöhnlich langsam fahrenden Fahrzeugen oder vor Fahrzeugen mit ungewöhnlicher Breite oder Länge oder mit ungewöhnlich breiter oder langer Ladung zu warnen.

Hiernach ist eindeutig geregelt, dass nur " Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn " die Sonderrechte bewirken – man beachte das " zusammen ". Die Freigabe ist auch für die Einsatzfahrzeuge nicht so einfach zu erhalten. Viele Fahrer meinen, die Straße räumen zu müssen, nur weil sie ein Fahrzeug mit Blaulicht sehen – das ist falsch und führt zum Beispiel im Auffahrunfall zur Mithaftung.

Auch gibt es keine Verpflichtung, selbst Verkehrsregeln zu missachten, um die Straße zu räumen – die eigene Sicherheit ( genau wie bei Lebensrettern ) geht vor. Bei einem Unfall ist man schuldig, genauso wie der Fahrer eines Rettungsfahrzeuges. "