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Post von " Julich Inkasso " Zahlungsaufforderungen haben keine Grundlage

19.12.2009, 04:52

Magdeburg ( rgm ). Das Schreiben ist optisch simpel, aber dennoch beeindruckend. Die " Julich Europa Inkasso S. L. " versendet Zahlungsaufforderungen an Verbraucher, die einen Vertrag mit der Firma Procom abgeschlossen und nicht von ihrem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben sollen. Eine letzte Zahlungsmöglichkeit wird eingeräumt, ansonsten mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens, einem Gerichtsvollzieher und einer Kontopfändung gedroht. Anbei ist ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger. Der Betrag soll per SEPA-Überweisung auf ein Konto in Spanien gezahlt werden.

Das Mahnschreiben – offensichtlich aus Berlin versandt – weist nur eine Adresse in Spanien auf, obwohl das Inkassobüro nicht nur in Berlin, sondern auch in Frankfurt, London und Las Palmas ansässig sein soll. Da stellen sich natürlich Fragen, die Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale vorsprechen lassen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät, bei Erhalt derartiger Schreiben auf keinen Fall Zahlungen zu leisten. " Julich Inkasso " weist in diesen Schreiben in keiner Weise eine Berechtigung zum Forderungseinzug nach. Darüber hinaus bleibt im Unklaren, welchen Vertrag der Betroffene mit der benannten Firma abgeschlossen haben soll.

Sich hier mit einem Inkassobüro mit einer Adresse in Las Palmas auseinanderzusetzen, obwohl angeblich auch zwei deutsche Niederlassungen existieren, sei laut Verbraucherzentrale nicht anzuraten. Bei einer fehlenden vertraglichen oder sonstigen Anspruchsgrundlage muss der Verbraucher bei einem derartigen Schreiben nicht reagieren und keinesfalls Zahlungen leisten.