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Schwarzarbeit während Krankheit Kündigung rechtens

09.12.2009, 04:51

Frankfurt / Main ( dpa ). Lässt sich ein Arbeitnehmer während einer Krankschreibung bei der Schwarzarbeit ertappen, riskiert er den sofortigen Verlust seines Arbeitsplatzes. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landesarbeitsgerichts ( LAG ) in Frankfurt hervor. Die Richter wiesen damit die Klage eines Schweißers gegen ein Metallbauunternehmen zurück ( AZ 6 Sa 1593 / 08 ).

Während der Arbeitnehmer bei der Firma krankgeschrieben war, hatte er einem Interessenten angeboten, körperlich schwere Arbeiten beim Innenausbau eines Hauses zu übernehmen. Bei dem Interessenten handelte es sich jedoch um einen Detektiv, der den Arbeitnehmer im Auftrag der Firma überwachte. Das Unternehmen, das den Mitarbeiter zuvor bereits betriebsbedingt gekündigt hatte, reagierte mit einer fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Laut LAG-Urteil verletzte der Arbeitnehmer mit seinem Verhalten sowohl seine Leistungspflicht als auch das Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers. Daher sei eine fristlose Kündigung geboten.