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Landkreise und kreisfreie Städte übernehmen die Zuständigkeit Die neuen Ansprechpartner für das Elterngeld

23.12.2009, 04:53

Magdeburg ( rgm ). Wer bekommt Elterngeld ? Wie hoch ist das Elterngeld ? Nach welchen Kriterien richtet sich die Bemessung ? Antworten auf diese und weitere Fragen geben zukünftig die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt. Ab dem 1. Januar 2010 gibt das Landesverwaltungsamt seine Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundeselterngeldgesetz ab. Danach ist nicht mehr das Landesverwaltungsamt für die Antragstellung von Elterngeld zuständig, sondern die Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt.

Bis zum 31. Dezember 2009 können jedoch noch Anträge an die Elterngeldstellen des Landesverwaltungsamtes gerichtet werden. Für den Norden von Sachsen-Anhalt gilt folgende Anschrift :

• Landesverwaltungsamt,

Referat Bundeselterngeld, Olvenstedter Straße 1-2, 39108 Magdeburg, Telefon ( 0391 ) 56702.

Ab dem 1. Januar 2010 finden Sie die jeweiligen Elterngeldstellen im Volksstimme-Verbreitungsgebiet unter den unten aufgeführten Adressen. Die Elterngeld-Anträge können dann an die folgenden Anschriften des Landkreises oder der kreisfreien Stadt gerichtet werden :

• Landeshauptstadt Magdeburg, Sozial- und Wohnungsamt, Wilhelm-Höpfner-Ring 4, 39116 Magdeburg, Telefon ( 0391 ) 5400

• Landkreis Börde, Jugendamt, Farsleber Straße 19, 39326 Womirstedt, Telefon ( 03904 ) 7240

• Landkreis Harz, Jugendamt, Kurtsstraße 13, 38855 Wernigerode, Telefon ( 03941 ) 5970

• Landkreis Jerichower Land, Jugendamt, Bahnhof-Straße 9, 39288 Burg, Telefon ( 03921 ) 9490

• Salzlandkreis, Jugendamt, Friedensallee 25, 06406 Bernburg ( Saale ), Telefon : ( 03471 ) 3240

• Altmarkkreis Salzwedel,

Jugendamt, Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel, Telefon ( 03901 ) 8400

• Landkreis Stendal, Jugendamt, Hospitalstraße 1-2, 39576 Stendal, Telefon ( 03931 ) 606.