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Telefonrechnung Sind Forderungen von 2005 bereits verjährt?

10.11.2009, 04:51

am 31. Dezember 2009, wenn der Anbieter bis dahin keinen gerichtlichen Mahnbescheid beantragt oder Klage erhebt.

Sollte die Forderung nicht ver-

Ich habe einen Mahnbescheid bekommen, weil ich 2005 angeblich eine Telefonrechnung nicht bezahlt habe. Wie soll ich mich verhalten ? Ist die Forderung schon verjährt ?

Es antwortet Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt : Zahlreiche Haushalte erhalten derzeit Mahnungen der Firma acoreus aus Düsseldorf. Angemahnt werden Kleinstforderungen aus Telefonrechnungen aus den Jahren 2003 bis 2006. Die Forderungen sind für die Betroffenen oft nicht nachvollziehbar. Während die angemahnten Telefonkosten wenige Euro betragen, liegen die Inkassokosten zwischen 30 und 40 Euro.

Zu beachten : Forderungen aus den Jahren 2005 und davor sind inzwischen verjährt und müssen nicht mehr beglichen werden. Um sich jedoch auf die Verjährung berufen zu können, müssen die Betroffenen tätig werden. Im Juristen-Deutsch heißt dies : Geltendmachung der Einrede der Verjährung. Sollte der Verbraucher sich also auf Verjährung berufen können, so kann er hierzu das Musterschreiben der Verbraucherzentrale nutzen. Es ist im Internet unter www. vzsa. de oder auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich.

Forderungen aus dem Jahr 2006 verjähren dagegen erst jährt sein, empfiehlt es sich zu prüfen, woraus sich die Forderung überhaupt ergibt. Die häufigste Ursache wird sein, dass Verbraucher eine Rechnung der Deutschen Telekom nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezahlt haben.

Bei den von acoreus angemahnten Beträgen handelt es sich um Forderungen, die in der monatlichen Telefonrechnung unter der Position " Beträge anderer Anbieter " abgerechnet werden. Wer seine Telefonrechnung nicht rechtzeitig bezahlt, erhält von der Telekom eine Mahnung, auf dieser erscheinen dann aber nur noch die Telekom-Forderungen. Wer das aber übersieht und nur den von der Telekom angemahnten Betrag zahlt, bleibt die berechtigten Beträge gegenüber Drittanbietern schuldig. Betroffene sollten anhand der Kontoauszüge die gezahlten Beträge überprüfen.