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Neue Möglichkeit für Ehegatten ab 2010 Lohnt sich Steuerklasse IV plus Faktor?

Von Simone Hinkel 23.11.2009, 04:54

Die neuen Lohnsteuerkarten für 2010 sind die letzten, die es in Papierform gibt. Ab dem nächsten Jahr soll dann alles elektronisch laufen. Doch ganz gleich in welcher Form, die Eintragungen auf der Steuerkarte müssen stimmen, betont der Steuerberaterverband Niedersachsen / Sachsen-Anhalt. Das gilt auch für die Steuerklasse, denn von ihr hängen die monatlichen Lohnsteuervorauszahlungen ganz wesentlich ab.

Magdeburg. Die Gemeinde, die die Steuerkarten ausstellt, geht dabei von den Meldedaten aus oder übernimmt die Eintragungen des Vorjahrs. Ledige haben danach die Steuerklasse I. Gehört jedoch zu ihrem Haushalt ein Kind und ist keine weitere erwachsene Person gemeldet, können sie die Steuerklasse II beantragen. Darin ist ein Freibetrag für Alleinerziehende eingearbeitet, der zu einer geringeren Steuerzahlung führt.

Verheiratete haben dagegen immer die Wahl. Sie können die Steuerklassenkombination IV / IV wählen, die bei annähernd gleich hohen Einkommen sinnvoll ist. Alternativ gibt es die Kombination III / V, die dann zu einem niedrigeren monatlichen Steuerabzug führt, wenn die Einkommen stark voneinander abweichen. Faustformel : " Verdient einer mindestens 60 Prozent des Familieneinkommens, dann ist er ein Fall für die Steuerklasse III, der Partner mit dem niedrigeren Verdienst bekommt dann die Steuerklasse V ", erläutert Detlef Pilz, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Niedersachsen / Sachsen-Anhalt. Meist hat der Mann in Steuerklasse III ziemlich viel Netto vom Brutto, während die Frau in Steuerklasse V hohe Abzüge in Kauf nehmen muss. Für viele Frauen ist die unvorteilhafte Steuerklasse gar ein Hindernis, wieder erwerbstätig zu sein, weil sich die Arbeit aus ihrer Sicht nicht lohnt.

Doch das ist überwiegend eine psychologische Hemmschwelle. Denn die monatlichen Steuerabzüge vom Lohn oder Gehalt sind nur Vorauszahlungen auf die tatsächliche Steuerschuld. Diese wird erst bei der Einkommensteuererklärung ermittelt. Vereinfacht gesagt, sind die Abzüge bei der Kombination III / V oft zu gering, bei der Kombination IV / IV jedoch oft zu hoch.

Deshalb können Ehegatten ab 2010 auch einen dritten Weg wählen : die Steuerklasse IV plus Faktor. Dabei wird der monatliche Abzug stärker an die echte Steuerschuld angeglichen. Ein Beispiel : Herr und Frau Muster zahlen in der Steuerklasse IV / IV zusammen 7 635 Euro Lohnsteuer im Jahr. Laut Einkommensteuertabelle für Verheiratete müssten sie aber letztlich nur 7 418 Euro zahlen. Der steuermindernde Faktor ergibt sich, wenn man die Summe der tatsächlich fälligen Einkommensteuer durch die gezahlte Jahres-Lohnsteuer dividiert. Das ergibt in diesem Fall 0, 972. Diesen Faktor können sich die Ehepartner auf ihre Lohnsteuerkarten eintragen lassen – allerdings nur gemeinsam beim Finanzamt. Ab dem nächsten Monat wird dann die Lohnsteuer mit dem Faktor multipliziert und fällt damit geringer aus. Musters zahlen fortan also nur noch 97, 2 Prozent ihrer bisherigen Lohnsteuer. Das Beispiel zeigt : " Wer ohnehin schon die Steuerklasse IV / IV gewählt hat, für den ist der Faktor in der Regel sinnvoll ", so Verbandgeschäftsführer Pilz. Er gibt jedoch auch zu bedenken, dass eine mögliche Steuererstattung dann künftig geringer ausfällt.

Doch lohnt der Wechsel auf die Steuerklasse IV plus Faktor auch für Ehegatten, die bislang in der Kombination III / V besteuert werden ? " In den meisten Fällen nicht ", betont Steuerexperte Pilz. Denn durch den Wechsel sind zunächst mehr Steuern fällig, und dieses Geld fehlt dann den Eheleuten jeden Monat in der Haushaltskasse. Das lässt sich vielleicht durch die Eintragung möglicher Freibeträge abmildern.

Einen Grund für den Wechsel kann es geben, wenn die Ehegatten bisher immer hohe Steuernachzahlungen hatten und das künftig vermeiden wollen. Oder aber, wenn der Haussegen schief hängt, weil sich die Ehefrau mit der Steuerklasse V benachteiligt fühlt. Bedenken sollten Verheiratete jedoch stets, dass die Steuerklasse maßgeblich das Nettoeinkommen bestimmt und davon viele andere Zahlungen abhängen, beispielsweise das Elterngeld, Arbeitslosengeld oder der Zuschuss für Gründer. Vor einem unbedachten Wechsel sollten sich Interessenten daher steuerlich beraten lassen.